• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 05/2007

Editorial

Was der VaR nicht ist …

Inhalt/Impressum

Inhalt/Impressum

Service

RMA /IRFMintern

+++ RMAintern (S. 196): Arbeitskreis „Qualitative Faktoren im Risikomanagement“ / Arbeitskreis „Risiko management-Standards“ +++ IRFMintern (S. 196): Erster Jahrgang im MBA-Programm beendet / Lehrkräfte stellen sich vor / Veranstaltungen: Was war wichtig – was steht an? +++

ZRFG-News

+++ ZRFG-News (S. 234): Wachsende Compliance-Herausforderungen / EU mahnt Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung an / Jedes zweite Unternehmen ohne Notfallplan / Zoll beschlagnahmt 250 Mio. gefälschte Waren / Banken verschärfen Kampf gegen Geldwäsche / EU bemängelt Umsetzung von Corporate-Governance-Standards / Risikomanager erschließen Wettbewerbsvorteile / Hedge-Funds-Regulierung ohne Aussicht auf Erfolg / Versicherungen nutzen Schadenmanagement-Techniken nur unzureichend +++

Creditreform-News

+++ Creditreform-News (S. 238): Das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand +++

ZRFG-Büchermarkt

+++ ZRFG-Büchermarkt (S. 239): Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts / Risikocontrolling in Nicht-Finanzunternehmen / Risikocontrolling in Nicht-Finanzunternehmen +++

Wissen, Analysen, Standards

Rückgewinnungshilfe im Ausland

Von Wirtschaftskriminalität betroffene Unternehmen handeln vielfach in der Annahme, dass die entzogenen Vermögenswerte unwiederbringlich verloren sind – insbesondere, wenn sie bereits ins Ausland transferiert wurden. Schließlich scheitern die nationalen Strafverfolgungsbehörden meist mit dem Versuch, im Weg der Rückgewinnungshilfe im Ausland befindliche Vermögenswerte zu sichern. Wie Bernd Klose zeigt, versetzen die Regelungen des Common Law den Geschädigten aber selbst in die Lage, die ihm entzogenen Vermögenswerte zurückzuführen. Dies gilt insbesondere in den so genannten Offshore Standorten.

Anti-Fraud-Management

In Abhängigkeit von ihrer Komplexität und Größe verfügen Unternehmen bereits über Sicherungsbausteine wie beispielsweise Controlling, Internes Kontrollsystem, Interne Revision und Unternehmenssicherheit, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu vermeiden. Was allerdings in der Regel fehlt – und somit das Entstehen eine Erwartungslücke der neuen Art begünstigt – ist die wirksame Verknüpfung und Ausrichtung dieser Bausteine bis hin zur koordinierten und effektiven Bekämpfung schädigender Sachverhalte mit Fraud-Hintergrund, kurz ein vollständiges Anti-Fraud Management.

COSO II – Enterprise Risk Management Framework in der operativen Revisionsgestaltung

Uneinheitliche Vorgehensweisen innerhalb der operativen Prüfung von Internen Revisionen verhindern häufig eine qualitativ hochwertige und wertsteigernde Prüfungsarbeit für das Unternehmen. In dem vorliegenden Beitrag wird eine Möglichkeit vorgestellt die operative Planung und Revisionsdurchführung anhand des allgemein anerkannten Best Practice Frameworks von COSO II zu strukturieren und auszuführen. Dies bietet neben einer festen Struktur und der dadurch höheren Sicherheit keine prüfungsrelevanten Tatsachen zu übersehen auch den Vorteil eines unternehmensweit einheitlichen Verständnisses.

Best Practice, Fallstudien, Arbeitshilfen

Korruption und Zivilrecht – Teil 2

Bei vielen Unternehmen stehen vor allem strafrechtliche und disziplinarische Sanktionen sowie Vermeidungsstrategien im Mittelpunkt der Korruptionsbekämpfung. Demgegenüber geraten die zivilrechtlichen Konsequenzen oftmals in Vergessenheit. Nachdem im ersten Teil des Beitrags von Jan Kappel und Wendelin Acker die Wirksamkeit einer Schmiergeldabrede sowie eines darauf beruhenden Vertrages betrachtet wurden, stellen die Autoren im vorliegenden zweiten Teil vor allem die Ansprüche des geschädigten Unternehmens gegen die schmiergeldzahlende Partei dar.

Identifizierung von operationellen Risiken in Industrieunternehmen

Für Banken wurde die von Basel II geforderte Behandlung operationeller Risiken inzwischen durch Änderungen des Kreditwesengesetzes in nationales Recht umgesetzt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ konkretisiert. Diese Bestimmungen können auch für das Risikomanagement von Industrieunternehmen zukünftig stärkere Bedeutung erlangen. Hans-Jürgen Wieben und Patrick Wolf gehen der Frage nach, inwieweit sich die Identifikations- und Bewertungsansätze aus dem Bankenbereich grundsätzlich auch auf Unternehmen anderer Branchen übertragen lassen.

Report, Rechtsprechung, Hinweise

Aktuelle Urteile

+++ Vorteilsannahme und -gewährung bei ungenehmigten entgeltlichen Nebentätigkeiten / Anklage gegen EnBW Vorstand insgesamt zugelassen / Einreichen ungedeckter Schecks noch kein vollendeter Betrug +++
DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2007.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 5 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-03
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2006

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006