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(Rück-)Zahlungsansprüche im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Teil II)

Die Leistungsgewährung im sog. sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Leistungsträger ist seit einer grundlegenden Entscheidung des BSG im Jahr 2008 immer wieder Gegenstand in der Rechtsprechung und Literatur gewesen. Die Rückabwicklung der Leistungsgewährung beschäftigte zudem auch die Zivilgerichtsbarkeit. Durch das Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber nun erstmals weitergehende Regelungen in diesem Bereich geschaffen. Im ersten Teil (SGb 2020, 211 ff.) erfolgte ein Rückblick auf die bisherige Rechtsprechung. Zudem wurden die durch die Neuregelungen eintretenden Änderungen bei der Entstehung des Vergütungsanspruchs der Einrichtung dargestellt. Hieran knüpft der zweite Teil an, in dem zunächst die Rechtsfolgen der Bewilligungsentscheidung im Grundverhältnis, die Voraussetzung des Vergütungsanspruchs der Einrichtung gegenüber dem Leistungsträger ist, dargestellt werden. Darüber hinaus werden im zweiten Teil schwerpunktmäßig die sich bei der Rückabwicklung stellenden Fragen erörtert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-04
Dokument (Rück-)Zahlungsansprüche im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Teil II)