Rücktrittsrecht wegen Corona-Gefahr auch ohne AA-Reisewarnung?
Derzeit bestehen große Unsicherheiten sowohl bei Reisekunden wie auch auf der Reiseveranstalterseite: Wann sollen Reiseveranstalter wie Reisekunden berechtigt sein, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären: Erst dann, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts (AA) vorliegt oder bereits zu dem Zeitpunkt, in dem das AA Reisehinweise gibt und von einer Reise abrät? Oder kommt es hierauf womöglich überhaupt nicht an?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-12 |