• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rechtsprechung).

2. Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

3. Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden.

UStG §§ 14, 14a, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; UStDV § 31 Abs. 5; Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3: MwStSystRL Art. 178 Buchst. a, Art. 219, Art. 226

BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 – V R 26/15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2017
Veröffentlicht: 2017-03-06
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung