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Schiffsmüllverbrennungsanlagen auf Seeschiffen – rechtliche Anforderungen

Auf Schiffen fällt – wie in privaten Haushalten und Gewerbebetrieben auch – Abfall an. Aufgrund der begrenzten Raumreserven entsteht daher an Bord – insbesondere auf Schiffen mit mehreren Tagen Stehzeit in See, wie z. B. Fregatten der Marinen, Kreuzfahrt- und Containerschiffe etc. – ein Platzproblem durch die Mülllagerung. Und es ist nicht nur ein Platzproblem; auch unter hygienisch-gesundheitlichen Aspekten ist eine Mülllagerung mit der damit verbundenen Keimbildung (u. a. von Schimmelpilzen) nicht unbedenklich. Ferner ist der Aspekt der steigenden Brandlast durch gelagerten Abfall zu nennen. Der Abfall kann jedoch nicht einfach über Bord gekippt werden. Der Meeresverschmutzung treten nationale und internationalen Regelungen entgegen. Danach ist ein Überbordkippen von Abfällen i. d. R. erst ab einer Landentfernung > 12 sm möglich. Die Abgabe ins Meer innerhalb von sog. Sondergebieten ist dagegen untersagt. Das gilt auch für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr, obwohl diese Normen nicht primär für Schiffe mit hoheitlichen Aufgaben gelten: die Bundesregierung hat sich einer weitgehenden Selbstbindung an diese Vorschriften unterworfen. Daher muss an Bord der Müll gesammelt, sortiert und gelagert werden, um dann im nächsten Hafen nach den dort geltenden Bestimmungen entsorgt zu werden. Da diese Bestimmungen lokal durchaus unterschiedlich sein können, ist es nicht unproblematisch, eine vernünftige Trennung in verschiedene Abfallfraktionen vorzunehmen. Hat sich zwar in den deutschen Häfen ein mehr oder weniger einheitliches Abfallentsorgungssystem etabliert, ist es noch immer fraglich, ob den Regelungen ausländischer Häfen entsprechend richtig sortiert wird. Mithin ist eine Abfallverbrennung, insbesondere für Schiffe mit längeren Stehzeiten in See, durchaus sinnvoll. Die Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verringerung der Brandlast an Bord
  • Verringerung der hygienisch-gesundheitlichen Belastung der Besatzung
  • Größere Raumverfügbarkeit für die eigentliche Zielverwendung des Schiffes durch Reduzierung der gelagerten Müllmenge
  • Umweltverträgliche Abfallbeseitigung (Voraussetzung: Die eingebaute Anlage entspricht dem Stand der Technik)
  • Deutliche Vereinfachung bei der Abfallsortierung an Bord durch Reduzierung der Abfallfraktionen
  • Reduzierung des technischen Aufwands für Abfall-Kompaktoren, Abfall-Shredder und Kühlung der Abfalllagerräume etc.
  • Vereinfachung der schiffsinternen Betriebsabläufe hinsichtlich des Abfallmanagements
Hinsichtlich einer nachhaltigen Umweltpolitik sind an die Schiffsmüllverbrennung aber Anforderungen bezüglich des Abfallausbrands und der im Abgas der Verbrennungseinrichtungen enthaltenen Luftschadstoffe zu stellen. Die hierbei zu beachtenden rechtlichen Anforderungen nationaler und internationaler Regelungen – ggf. auch ihre Konkurrenzen untereinander – werden im Folgenden aufgezeigt.

Seiten 84 - 89

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2005.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2005
Veröffentlicht: 2005-09-01
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Dokument Schiffsmüllverbrennungsanlagen auf Seeschiffen – rechtliche Anforderungen