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Schluss

Staatliches Subventionshandeln – sei es in Form von aktiven Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen – dient stets einem bestimmten Zweck. Es ist Aufgabe der Verwendungsbeschränkung, die Erreichung dieses Zweckes sicherzustellen. Angesichts des Umfangs und der Bedeutung des staatlichen Subventionswesens in Deutschland und den daraus resultierenden Missbrauchsanreizen ist eine Kontrolle der Einhaltung von Verwendungsbeschränkungen genauso geboten, wie eine Sanktionierung von Verstößen.

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