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Schutz der Untersuchungskommunikation

Während einer laufenden unternehmenseigenen Untersuchung müssen fortlaufend im Untersuchungsteam, mit den Unternehmensverantwortlichen, weiteren externen Beratern oder Mitarbeitern des Unternehmens aus anderen Abteilungen Inhalte, Entscheidungen und bisherige Ergebnisse besprochen werden. An jedem Kommunikationsprozess über Inhalte der unternehmenseigenen Untersuchung sollten dabei jedoch so wenige Personen wie möglich beteiligt werden. Denn jeder einbezogene Dritte vergrößert die Gefahr, dass eine Information unkontrolliert bekannt wird. Diese Begrenzung des Informantenkreises auf ein Minimum darf gleichzeitig nicht dazu führen, dass Beteiligte für ihre Tätigkeit im Rahmen der unternehmenseigenen Untersuchung wichtige Informationen erst verzögert, nicht vollständig oder gar nicht erhalten.

Seiten 319 - 328

Dokument Schutz der Untersuchungskommunikation