Inhalt der Ausgabe 06/2012
Inhalt/Editorial
Aktuelles
+++ BGHW fördert Forschungsprojekt „Rettungskette Offshore Wind“ +++ DGUV und ILO: Energiewende schafft neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz +++ Netzwerktagung Informationsverarbeitung im Büro +++
Fachbeiträge
Lärm und Vibrationen sind zwei wesentliche Faktoren für physikalische Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im Jahr 2010 entfielen in Deutschland mehr als ein Drittel der knapp 16.000 anerkannten Berufskrankheiten auf die BK 2301 „Lärmschwerhörigkeit“. Im selben Zeitraum waren circa 100 anerkannte Berufskrankheiten eindeutig auf die Einwirkung von Hand-/Arm- oder Ganzkörper- Vibrationen zurückzuführen (BAuA, 2010]. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die Einwirkung von Ganzkörper- bzw. Hand-Arm-Vibrationen das Auftreten zahlreicher weiterer Krankheitserscheinungen begünstigt.
Optische Strahlung, die von LED ausgeht, kann bei Überschreitung entsprechender Grenzwerte für die Augen des Menschen schädlich sein. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse der Bewertung der photobiologischen Sicherheit von LED, LED-Taschenlampen und LED-Lampen nach den Bestimmungen der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ dar.
Die Norm EN ISO 8041 „Schwingungseinwirkung auf den Menschen – Messeinrichtung“ legt Anforderungen an Vibrationsmessgeräte fest und beschreibt die Prüfung und Kalibrierung dieser Geräte. Die Norm wird in der Praxis benötigt, allerdings können die Messeinrichtungen in der jetzigen Form der Norm nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand überprüft werden. Aus diesem Grund hat die Kommission Arbeitsschutz und Normung ein Positionspapier mit konkreten Verbesserungsvorschlägen erstellt, die nun in die Überarbeitung der Norm eingebracht werden.
Energiesparlampen (Compact Fluorescence Lamps – CFL) werden sowohl im gewerblichen als auch im häuslichen Bereich als Leuchtmittel eingesetzt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 ist damit zu rechnen, dass die Verbreitung dieser Art von Leuchtmitteln in der Europäischen Union zunehmen wird. Daraus ergibt sich die Fragestellung, welchen Einfluss CFL auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben. Es werden die potentiellen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder und optische Strahlung gemessen sowie eine Freisetzung von Quecksilber bei einem Lampenbruch über eine Modellrechnung abgeschätzt. Für die Messungen wurden sechs handelsübliche CFL mit einer Leistung von 20 W in einem Baumarkt erworben. Es wurden alle verfügbaren Bauarten vermessen.
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie ist durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt (Maschinenverordnung – 9. ProdSV). Die Anforderungen der Richtlinie sind auch bei der Herstellung einer Maschine für den Eigengebrauch zu erfüllen. Der Begriff „Maschine“ wird in der Maschinenrichtlinie sehr weit gefasst. Er schließt neben Einzelmaschinen auch eine „Gesamtheit von Maschinen oder von unvollständigen Maschinen“ ein, „die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren (Art. 2 Buchstabe a, 4. Anstrich) RL 2006/42/EG“.
Für die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG) bei psychischer Belastung stehen Arbeitgeber/innen verschiedenster Branchen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die eine passgenaue, das heißt, auf die Tätigkeit der Mitarbeiter zugeschnittene Ermittlung der Gefährdungen ermöglichen. Jedoch für den Handel, speziell für die Arbeit mit Kundeninteraktion, gibt es bislang wenig Instrumente. Angesichts der Tatsache, dass der Einzelhandel sich zur drittgrößten Wirtschaftsbranche in Deutschland entwickelt hat und knapp drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, wird die Notwendigkeit der Entwicklung eines für den Handel spezifischen Screening-Instruments deutlich.
Wie eingangs (vgl. Teil 1 dieses Beitrags in sis 5-2012) formuliert, ist das systematische Planen und Handeln für Sicherheit und Gesundheit ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik. Dieses systematische Planen und Handeln macht nur dann Sinn, wenn es auf der Grundlage verlässlicher Daten, auf einer entsprechenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen und damit verbundener Gefährdungen beruht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz soll die Gefährdungsbeurteilung dafür die Basis bilden. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werten wir als „ein“ Indiz für ein systematisches Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere dann, wenn externe Experten in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.
Produktbericht
Wer kennt sie nicht, die Situation des wachsenden Zeitund Kostendrucks, gestiegene Ansprüche an Effizienz und Wirtschaftlichkeit – Anforderungen, die auch vor dem Arbeitsschutz nicht Halt machen. Auch Arbeitsschutzorganisationen sehen sich heute zunehmend dem Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Effizienz und der Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften und -auflagen ausgesetzt. Dass Arbeitsschutz aber nicht nur als Kostenfaktor zu sehen ist, sondern einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit leisten kann, soll dieser Artikel zeigen.
Für die Praxis
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2020 um 35 % zu erhöhen (siehe Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Kurztitel: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 28.Juli 2011, BGBl. I Nr. 42 S. 1634).
Ausgewählte Termine 2012
Ein Arbeitnehmer kam auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte durch einen Verkehrsunfall ums Leben. Er war mit seinem Wagen von der Straße abgekommen. Festgestellt wurde bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 0,93 Promille. Am Unfalltag hatte er von 7 bis 20.30 Uhr gearbeitet. Ansprüche der Hinterbliebenen lehnte die Berufsgenossenschaft – BG – ab. Zwar habe auf dem Heimweg grundsätzlich Unfallversicherungsschutz bestanden. Der Unfall sei aber rechtlich wesentlich allein auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zurückzuführen. Die Hinterbliebenen klagten hiergegen mit Erfolg. Das Landessozialgericht Bayern – LSG – (Urteil vom 14. 12. 2011, L 2 U 566/10) belehrte die BG, dass eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Versicherungsschutz grundsätzlich nicht ausschließt, sondern nur, wenn sie als rechtlich allein wesentliche Unfallursache anzusehen ist. Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit sei erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille auszugehen. Bei 0,93 Promille könne nur eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Unentbehrliche Arbeitshilfe zur Rechtsmaterie des Strahlenschutzes ! +++ Optische Strahlung: Bestens gegen Gefährdungen gewappnet +++ Neue Software zur CE-Kennzeichnung elektrotechnischer Produkte von WEKA MEDIA +++ IFA: Hilfe zur Berechnung des Lärmexpositionspegels +++ Practical solutions for information systems design +++
+++ JETBLACK – gefahrlose Personenreinigung +++ Cirrus Research Deutschland: von optimus green- Zulassung bis lauteste Orgel der Welt +++ Neuer Maßstab für den Schallschutz an Pressenstraßen +++ Mehr Arbeitssicherheit und höhere Effizienz +++
Physikalische Gefährdungen? Na klar: Kraft ist Masse mal Beschleunigung, und wenn der Hammer von der Werkbank fällt und auf deinen Fuß auftrifft, dann tut das eben weh. So in etwa wurde dem Autor zu seinen (zugegebenermaßen auch schon einige Jährchen zurückliegenden) Studienzeiten der Arbeitsschutz „erklärt” – zum Glück gab es aber auch andere, sachkundigere Dozenten…
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