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Inhalt der Ausgabe 10/2014

Inhalt / Editorial

Inhaltsverzeichnis / Editorial

Aktuelles

Aktuelles

+++ Jahresplanung der Fachzeitschrift „sicher ist sicher“ für das Jahr 2015 +++ Deutscher Arbeitsschutzpreis 2015: Ideen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gesucht – jetzt bewerben +++

Fachbeiträge

Arbeitsstätten – Neue Technologien führen zu neuen Belastungen

Seit nahezu 40 Jahren wird die Gestaltung von Arbeitsstätten über die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Im Verlaufe der Jahre war die ArbStättV immer wieder Veränderungen unterworfen, die zum Teil mit dem Wandel in der Arbeitswelt aber auch mit der Weiterentwicklung der europäischen Regelungen begründet wurden.

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Seit dem Inkrafttreten der novellierten Arbeitsstättenverordnung 2004 (ArbStättV) sind die besonderen Belange von beschäftigten Menschen mit Behinderungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Dazu sind insbesondere die Infrastruktur des Betriebes, wie Eingangsbereiche, Flure, Treppen, Türen, aber auch Arbeits- und Aufenthaltsbereiche wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Sanitärräume, Pausenräume und Kantinen barrierefrei zu gestalten. Eine Anforderung aus dem Nichts? Keineswegs. Bereits die EG-Arbeitsstätten- und die Baustellen-Richtlinie fordern seit 1989 bzw. 1992, Arbeitsstätten gegebenenfalls behindertengerecht zu gestalten.

Zeitgemäße Anforderungen an Sanitärräume

Im September 2013 gab das BMAS die neue ASR A4.1 „Sanitärräume“ bekannt. Sie löste insgesamt sechs seit über vier Jahrzehnten in Deutschland gültige Arbeitsstätten-Richtlinien ab, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen. Fachlich unterstützt wurde die Regelerstellung durch eine von der BAuA beauftragten Studie des Instituts ASER e.V. in Wuppertal. Die ASR folgt einem neuen Ansatz.

Normgerechte Brandschutzordnungen

Mit Datum vom 1. Mai 2014 ist die, in der Fachwelt schon länger erwartete, „neue“ DIN 14096 – Brandschutzordnungen – Regeln für die Erstellung – erschienen. Für Endanwender, Ersteller einer Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte oder als Brandschutzverantwortlicher Betreiber stellt sich die Frage: Was ändert sich für mich? Und vor allem, was muss ich auf Grund der geänderten Norm mit meiner objektspezifischen Brandschutzordnung machen, um bei einer Überprüfung durch die Bauaufsicht, das Gewerbeamt oder die Brandschutzaufsicht rechtssicher zu sein.

Gefährdungen durch künstliche UV-Strahlung in Sonnenstudios

In der Juni-Ausgabe 2013 der „Sicher ist sicher“ hat sich ein Beitrag mit den Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) befasst. Neben diesen Pflichten zum Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzern von UV-Bestrahlungsgeräten hat ein Betreiber als Arbeitgeber, der UV-Bestrahlungsgeräte in seiner Arbeitsstätte betreibt, aber auch für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen.

Deutschland sucht den Endlagerstandort – Konzepte und Stand der Endlagerung von Atommüll (Teil 2 von 4)

Im ersten Teil des Artikels wurde dargestellt, wie und in welchen Mengen radioaktive Abfälle entstehen und warum sie endgelagert werden müssen. Zudem wurde erläutert, wie mögliche Entsorgungsalternativen zu bewerten sind. Teil 2 geht nun näher auf die verschiedenen Herausforderungen der Endlagerung ein.

Marktüberwachung – Herausforderungen für die Zukunft

Die Sicherheit von (Verbraucher-) Produkten steht schon immer – mit wechselndem Maß an Aufmerksamkeit – auf der Agenda der zuständigen Entscheidungsträger in Politik und Industrie. Zunächst betrachtete man die Forderung nach sicheren Produkten als Beitrag zum Arbeitsschutz, als dieser im Rahmen der Industrialisierung wichtig wurde. Zunehmend ist aber festzustellen, dass Produkte, die ursprünglich reine Profigeräte waren, nun für jedermann erhältlich sind.

Untersuchung und Beurteilung von elektromagnetischen Feldern an einem Transportband mit Induktionszonen in Großküchen

Der anhaltende Kostendruck zwingt den Unternehmer immer mehr, in effiziente Anlagen mit neuartigen Technologien oder Verfahren zu investieren. Das Betreiben von neuen Anlagen, Maschinen oder Geräten bedeutet aber für den Betreiber immer eine Überprüfung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Hierzu zählen unter anderem die BGV B11 und BGR B11 für elektromagnetische Felder. Der Betreiber hat nach BGV B11 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Einhaltung zulässiger Werte sicherzustellen und in diesem Zusammenhang auftretende Expositionen zu ermitteln.

Der wärmebelastete Betrieb und der initiativberechtigte Betriebsrat

Der Betriebsrat eines Unternehmens beantragte beim ArbG Lübeck die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Thema „Regelungen von Maßnahmen zur Wärmebelastung“ und legte dem Arbeitgeber den Entwurf einer Betriebsvereinbarung „Wärmebelastung“ mit dem Ziel vor, der Erhöhung der Raumtemperaturen – insbesondere während der Sommerzeit – in den Arbeitsräumen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.

Für die Praxis

Aus dem LASI:
Entwicklung von Verwaltungsstrukturen zur Förderung von Präventionsstrategien gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Tunesien

Zielstellung, rechtliche und landesspezifische Voraussetzungen Das zweijährige Twinning-Projekt in Tunesien hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung und Einführung eines strategisch orientierten Verwaltungssystems zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in tunesischen Betrieben zu fördern und zu etablieren. Das Gesamtprojekt besteht aus einer Vielzahl von Teilprojekten, die aufgrund der erzielten Projektergebnisse Impulse für einen Rückgang von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten setzen sollen. Die Entwicklung weiterer staatlicher Präventionsmodelle für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist vorgesehen.

Aus den Bundesländern:
Unterschätztes Risiko – Kohlenmonoxidvergiftung eines Heizungsmonteurs

Im Rahmen der Inbetriebnahme einer größeren Holzpelletheizung in einem Krankenhaus wurden Störungen am Heizkessel und an der Füllstandsanzeige des Pelletlagers festgestellt. Während der Störungsbeseitigung verschlechterte sich das Allgemeinbefinden des Beschäftigten einer Heizungsfirma rapide. Aufgrund der Symptome – Angstzustände, Übelkeit, Kopfschmerzen – musste nach Vorstellung beim Arzt aufgrund des Verdachtes einer Kohlenmonoxidvergiftung eine Notversorgung mit anschließender stationärer Aufnahme eingeleitet werden.

Aus der KomNet-Wissensdatenbank:
Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten

Gibt es Vorgaben, dass Maschinen und Anlagen nach der Arbeit gegen unbefugte Benutzung gesichert werden müssen (Dialog-Nr. 5.387)?

Aus der Arbeit des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):
Haltegurte und andere Haltesysteme in der Feuerwehr

Der Feuerwehr-Haltegurt wird seit Jahrzehnten bei den deutschen Feuerwehren eingesetzt. Tätigkeiten wie das Halten und Sichern bzw. die Selbstrettung als Notmaßnahme sind in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV 1) beschrieben. In jüngster Zeit kommen vermehrt Produkte auf den Markt, die den Feuerwehr-Haltegurt ersetzen sollen, insbesondere in Einsatzjacken integrierte Brustgurte/-schlaufen.

Recht und Arbeit

+++ Alkoholkranker Berufskraftfahrer nach Trunkenheitsfahrt ohne Kündigungsschutz +++ Kostentragung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung +++

Aus- und Weiterbildung:
Gezielter Wissenstransfer im SGU-Management

Dieser Beitrag greift die Idee auf, die Methoden des Wissensmanagements für die Vernetzung der Akteure im betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit zu nutzen. Zunächst sollen kurz die Grundlagen und Herausforderungen des Wissensmanagements erörtert werden.

Testen Sie ihr Fachwissen:
Arbeitsstätten

Arbeit findet (fast) immer in einer Arbeitsstätte statt – und die Anforderungen an Arbeitsstätten sind dem Gesetzgeber nicht egal! Obgleich die Arbeitsstättenverordnung nur neun Paragrafen aufweist, so enthält ihr Anhang schon eine ganze Menge an Detailregelungen. Und im Technischen Regelwerk werden diese dann konkretisiert.

Medien: Buch & Bit

+++ Kann menschengerechte Gestaltung der Arbeit wirtschaftlich sein? +++ Echte Schnäppchen von Neuschrott unterscheiden: Broschüre von BAuA und DSHse +++

Aus der Industrie

+++ Falsch gepflegt? PSA büßt schnell Schutzfunktion ein +++ Scharf. Nicht gefährlich. Die neuen Sicherheitsscheren von Martor +++ Ein deutliches Plus an Sicherheit und Komfort +++

kurz & bündig

Datenbanken / Recht

Vorschau / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2014
Veröffentlicht: 2014-09-30
 

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