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Inhalt der Ausgabe 07+08/2015

Inhalt

Editorial

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ 40 Jahre Wuppertaler Sicherheitstechnik: 200 Teilnehmer beim Festsymposium an der Bergischen Universität +++ Denk an mich. Dein Rücken – Urlaub für den Job? +++ Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt G7-Beschluss zu Vision Zero Fund +++

Sicherheit, Arbeit & Gesundheit

Digitalisierung und Dienstleistungen – Herausforderung für die Arbeitsschutzakteure

Die Bedeutung des Dienstleistungssektors und der mit rasanter Geschwindigkeit voranschreitende Prozess der Digitalisierung prägen die Arbeitswelt immer stärker. Diese Entwicklungen bringen neue Arbeits- und Organisationsformen sowie veränderte arbeitsbezogene Anforderungs- und Belastungskonstellationen für die Beschäftigten mit sich und beeinflussen somit auch die Handlungsbedingungen der Arbeitsschutzakteure.

Gesundes Arbeiten – Schlüsselfaktor für eine zukunftsorientierte Personalarbeit

Unter dem Aspekt der Gesundheit bleibt die Frage nach der Beschäftigungsfähigkeit ein zentrales Thema für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Beschäftigungsfähigkeit meint die Fähigkeit, die individuellen Kompetenzen unter sich wandelnden Rahmenbedingungen zielgerichtet und eigenverantwortlich anzupassen und einzusetzen, um eine Beschäftigung zu erlangen oder zu erhalten.

Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes

„Wie wirksam sind die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen?“ oder „Wie kann ich die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen und beurteilen?“ – Vor diesen Fragen stehen täglich die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine pauschale Antwort auf diese grundsätzliche Fragestellung gibt es jedoch nicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt zwar eine Wirksamkeitsüberprüfung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, allerdings wird dabei seitens des Gesetzgebers keine methodische Vorgehensweise vorgegeben. Durch die Schutzzielbestimmung wird dem Arbeitgeber dabei ein gewisser Handlungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt.

Stromversorgung und Auswahl elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen

Der elektrische Strom ist für uns eine tägliche Selbstverständlichkeit. Ob zu Hause oder geschäftlich – ohne Strom ist der Tagesablauf nicht vorstellbar. Viele tägliche Arbeiten führen wir mit Geräten und Maschinen durch, welche mit elektrischem Strom angetrieben werden. In vielen Fällen schafft Strom große Erleichterung bei der Bewältigung körperlich anstrengender Arbeiten. Viele Tätigkeiten sind nur mit seiner Hilfe zu bewältigen. Das gilt auch für den bedeutenden Wirtschaftszweig Bau, in dem eine Vielzahl von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Hilfseinrichtungen mit Strom betrieben werden.

Sicherheit & Recht

Der Sturz aus dem Parkhaus-Aufzug

Zu Bestandsschutz und Nachrüstungspflicht gemäß BetrSichV und zur haftungsbefreienden Übertragung von Instandhaltungspflichten auf externe Dienstleister

Aktuelle Rechtsprechung

+++ Unfallversicherungsschutz während Betriebsausflügen und Betriebsfeiern nur bei Anordnung durch die Betriebsleitung +++ Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes +++

Aus dem Netzwerk

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Geordnet nach Belastungsarten und Branchen stellt die GDA auf ihrer Homepage Angebote und Instrumente aus den GDA-Arbeitsprogrammen vor, die sich in der Praxis bewährt haben, den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern.

LEITLINIEN für nationale Arbeitsaufsichtsbeamte zum Zusammenwirken der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (CAD) und der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (CMD)

Im ersten Teil dieser Leitlinien (Abschnitte 1.3 bis 8) sind die Vorgaben der REACH-Verordnung aufgeführt, wobei Bereiche hervorgehoben werden, in denen Pflichten gemäß REACH und Pflichten gemäß CAD/CMD nebeneinander bestehen. Der zweite Teil (Abschnitte 9 bis 12) stellt die Leitlinien in einen größeren Zusammenhang und gibt den nationalen Arbeitsschutzaufsichtsbehörden und ihren Aufsichtsbeamten Werkzeuge an die Hand, die sie bei der Bewertung der Einhaltung der REACH-Verordnung und bei Vollzugsentscheidungen zwischen den Prioritäten von REACH und CAD/CMD einsetzen können. ­

Arbeitszeiten bei Paket-, Express- und Kurierdiensten

Immer wieder werden in den Medien Berichte und Meldungen über ungünstige Arbeitsbedingungen der ZustellerInnen von Paket-, Express- und Kurierdiensten veröffentlicht. Danach seien die Fahrerinnen und Fahrer von Auslieferungsfahrzeugen bei ihren Tätigkeiten hohen Belastungen ausgesetzt. Berichtet wurde, dass der Wettbewerbsdruck teilweise zu massiven Verstößen gegen die Arbeitszeitvorschriften führt. Bisher gab es keine Aussagen zu den Arbeitszeiten in der genannten Branche im Land Brandenburg. Mit einem Fachprojekt sollte im Jahr 2013 überprüft werden, ob die Betriebe dieses Wirtschaftszweiges die gesetzlichen Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des Arbeitszeitgesetzes einhalten.

Aktuelles aus dem Sachgebiet Fußschutz: „Auswahl von Fußschutz“ – Grundlagen und Hilfestellung

Welche sicherheitstechnischen Eigenschaften muss der für die betrachtete Tätigkeit bereitzustellende Fußschutz erfüllen? Eine Frage, die sehr häufig im Rahmen der Erstellung oder Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung auftritt. Das Sachgebiet hat sich mit der Thematik „Auswahl von Fußschutz“ befasst. Im Ergebnis liegt nun eine umfangreiche Beispielsammlung in Tabellenform vor. In diese sind neben den Erfahrungen der Unfallversicherungsträger die aktuell möglichen sicherheitstechnischen Zusatzanforderungen von Fußschutz eingeflossen. In diesem Artikel sollen die grundsätzlichen Auswahlkriterien für die Bereitstellung von Berufs- und Sicherheitsschuhen betrachtet und ihre Einbindung in die Tabelle erläutert werden.

Wissen & Qualifizierung

Datenbanken

+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++

KomNet
Zum Schwerpunktthema Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten / Nichtraucherschutz

Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: „(2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toiletten räumen.“

Testen Sie Ihr Fachwissen
Thema: „Maßnahmen gegen Brände“ (Teil 2 von 2)

Im ersten Teil des Wissenstests zum Brandschutz ging es vor allem um die Grundlagen. Galt das Feuer in früheren Zeiten als mystisch, so hat die Wissenschaft uns auch auf diesem Gebiet Klarheit verschafft. Im Grunde bedarf es für ein Feuer lediglich dreier Komponenten: Ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und Zündenergie. Fehlt nur ein Teil dieses Dreiergespannes, so kann es nicht brennen, oder ein Brand kommt zum Erliegen – so einfach funktioniert der Brandschutz. Dass es im betrieblichen Alltag doch nicht ganz so simpel ist, wie es diese Gleichung glauben machen will, zeigt sich unter anderem in den Vorschriften über den Brandschutz. Und darüber hinaus stellt sich die Frage: Wie geht man mit den Bereichen um, in denen es gebrannt hat?

4. Fachtagung des Netzwerks Gender in Arbeit und Gesundheit, 29.09.2015 und 30.09.2015 in Hannover

Seit gut einem Jahrzehnt bietet das Netzwerk Gender in Arbeit und Gesundheit ExpertInnen, PraktikerInnen, WissenschaftlerInnen sowie politischen AkteurInnen ein Forum, in dem sie sich über Herausforderungen, Problemlagen und Gestaltungsansätze austauschen können. Diese betreffen die überbetriebliche Gestaltung von Rahmenbedingungen, die Entwicklung von Konzepten & Modellen, die betriebliche Praxis z. B. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und vieles mehr. Die Akteurinnen und Akteure stehen vor der Herausforderung, in all diesen Aspekten den Belangen beider Geschlechter gerecht werden zu müssen. Mehr Gender-Wissen und -Kompetenz sind die Basis für geschlechtergerechte Strategien, deren Umsetzung Frauen und Männern zugutekommt.

Termine & Medien

+++ Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung 2015 +++ Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 +++ Digitalisierung industrieller Arbeit Die Vision Industrie 4.0 und ihre sozialen Herausforderungen +++ Kostenloses Medienpaket – Aktion der BG ETEM zum Berufsstart +++ BG ETEM: Hilfen zur Unterweisung +++ Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte +++

Service

Mitteilungen aus der Industrie

+++ Gutes Licht für einen gesunden Rücken +++ Individuell zusammenstellbare Drehstühle fördern das ergonomische Sitzen an Industriearbeitsplätzen +++ Neue komfortable Gemeinschaftslösung von GfS und WILKA zur Sicherung von Türen in Kindergärten +++

Vorschau / Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 7 / 2015
Veröffentlicht: 2015-07-31
 

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