Solidarität und Sozialversicherung
Das Solidarprinzip, wichtiges Merkmal der Sozialversicherung auch nach EU-Recht, wird umgesetzt durch den Sozialausgleich. Seine Grundlage ist das Sozialstaatsprinzip. In der Rechtsprechung dient es zur systematischen Auslegung. Es kann auch in der Privatversicherung realisiert werden. Gefährdet wird es gegenwärtig vor allem durch die Steuerfinanzierung der Sozialversicherung und durch Wahlrechte der Versicherten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-06 |