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Sozialgerichtliches Verfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs / Versagung Schriftsatznachlass / Posttraumatische Belastungsstörung / Verschiebung der Wesensgrundlage

§§ 62 Halbsatz 1, 65 Satz 1, 106 Abs. 2, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG

1. Wird erstmals 16 Tage vor der mündlichen Verhandlung ein umfangreiches neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten übersandt, so kann die Versagung eines Schriftsatznachlasses eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sein.
2. Zu den Voraussetzungen des Wegfalls einer Verletztenrente nach anerkannter Posttraumatischer Belastungsstörung wegen einer „Verschiebung der Wesensgrundlage“.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 6.10.2020 – B 2 U 10/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:061020UB2U1019R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.09.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-03
Dokument Sozialgerichtliches Verfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs / Versagung Schriftsatznachlass / Posttraumatische Belastungsstörung / Verschiebung der Wesensgrundlage