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Inhalt der Ausgabe 01/2015

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ BMF gibt Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen auf +++ Hinzurechnung: WMK unterstützt Branchenposition +++ Dinner-Show: Reisegewerbekarte begründet keine ermäßigt besteuerte Schaustellung +++ Miles & More – Teilnahmebedingungen unanfechtbar +++ Bestimmung des „ausführenden Luftfahrtunternehmens“ +++ Beschädigung durch Treppenfahrzeug nicht außergewöhnlich +++ Genaue Flugzeiten entbehrlich? +++ Haftung des Reiseveranstalters bei Vermittler-Insolvenz +++

Steuern

Umsatzsteuererstattungen aus Klageverfahren tarifbegünstigt

Die in 1998–2009 durch die Restaurationsdoppelbesteuerung gebeutelten deutschen Paketer und Reiseveranstalter im B2B-Reisegeschäft wird eine jüngst veröffentlichte Entscheidung des BFH vom 25.9.2014 (Az.: III R 5/12) freuen, denn die ertragsteuerlichen Folgen von Umsatzsteuerrückzahlungen werden mit höchstrichterlichem Segen ab sofort durch eine ermäßigte Besteuerung als sog. außerordentliche Einkünfte deutlich abgemildert.

Vermittlungsgeschäfte im Rahmen der Margenbesteuerung

Zu den bis heute nicht abschließend geregelten Problemen der Besteuerung von Reiseleistungen gehören die Fragen, wie Veranstaltungs- und Vermittlungsgeschäfte abzugrenzen und in welchen Fällen Vermittlungsgeschäfte trotz ihrer Bündelung in Gesamtleistungen auszugliedern sind. Mit der einheitlichen oder getrennten Besteuerung solcher Leistungen entscheidet sich, ob und in welcher Form diese Geschäfte mit unterschiedlichen Belastungswirkungen der Regel- oder Margenbesteuerung zuzuführen sind. Der nachstehende Beitrag zeigt die Problematik auf und entwickelt Lösungsansätze für die Praxis.

Keine Umqualifizierung von Eigenleistungen in Reisevorleistungs-Nebenleistungen

Das FG Rheinland-Pfalz hat sich kürzlich in einem Urteil vom 7.8.2014 mit der Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenleistungen bei (gemischten) Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Grundsätze zu Haupt- und Nebenleistungen auseinandergesetzt. Insbesondere klärte es folgende Fragen: Sind die Nutzungen von in den jeweiligen Reisezielgebieten eingekauften Gegenständen Nebenleistungen zu Reisevorleistungen? Können Nebenleistungen mehreren Hauptreisevorleistungen gleichzeitig zugeordnet werden, wenn diese bei unterschiedlichen Leistungsträgern eingekauft werden? Können Eigenleistungen des Veranstalters zu Reisevorleistungen umqualifiziert werden?

Recht

Reisemittler haften für Insolvenzabsicherung von EU-Reiseveranstaltern

Die Insolvenzabsicherungspflicht für deutsche Reiseveranstalter (RV) ist einschlägig geregelt (Nachweispflichten gem. § 651k Abs. 1 und 2 BGB). Nun bieten in Zeiten des Internets und des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs im deutschen Inland nicht nur deutsche RV ihre Leistungen und Reisen an, vielmehr auch eine Vielzahl von Veranstaltern aus den Nachbarstaaten Deutschlands, etwa aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien oder Dänemark. Dies ist für Reisemittler mit erhöhten Sorgfaltspflichten verbunden.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2015
Veröffentlicht: 2015-01-09
 

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