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Inhalt der Ausgabe 01/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ EU TOMS Study veröffentlicht +++ Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen +++ Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsreisen ab 1.1.2018 +++ Fluggesellschaft muss ersparte Aufwendungen darlegen +++ Dienstreise: Sturz im Hotelzimmer als Arbeitsunfall? +++ Reiseversicherungsrecht +++ DRV mit neuem Slogan in 2018 +++ VDR-Leitfaden zu Arbeitgeber-Fürsorgepflichten bei Geschäftsreisen +++ ITB Berlin Kongress 2018: Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Overtourism +++

Steuern

Sind inländische Zubringer- und Transferflüge margensteuerpflichtig?

Im Zusammenhang mit der Steuerfreistellung der internationalen (grenzüberschreitenden) Flugbeförderung einschließlich des jeweiligen inländischen Streckenanteils nach § 26 Abs. 3 UStG ist die Frage streitig geworden, ob diese Freistellung auch für Zubringer- oder Transferflüge in Betracht kommt, die im Auftrag der zur Beförderung verpflichteten Luftverkehrsgesellschaft von fremden Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden.

Rivercruise, Reverse Charge und der vergessene Abschnitt 3b.1 Abs. 18 UStAE

Nach der Abschaffung des Reverse Charge auf die B2B- Busbeförderung durch nicht im Inland ansässige Busunternehmer zum 30.9.2013 (vgl. hierzu Jorczyk, Reverse-Charge-Änderungen betreffen nicht Flug und Fluss!, SRTour 8/2013 S. 16 ff.) scheint die Finanzverwaltung bundesweit einen Schwerpunkt darauf zu legen, die verbliebenen Tatbestände der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG insbesondere bei Übernachtungsleistungen und bei der Personenbeförderung auf deutschen Flussstrecken der 7%igen resp. 19%igen Besteuerung zuzuführen.

Hotelrechnung: Korrekte Kleinbetrags-Faktura entscheidend

Für eine geschäftliche Übernachtung hat uns das Hotel eine Kleinbetragsrechnung wie folgt ausgefertigt:
Übernachtung mit Frühstück gesamt 150,00 €
Mehrwertsteuer 7% 7,85 €
Mehrwertsteuer 19% 4,79 €
Neben dem Rechnungsdatum ist auch das Hotel mit Anschrift und USt-IdNr. aufgeführt. Unsere Buchhalterin hat diese Rechnung anstandslos mit Vorsteuerabzug 7% und 19% verbucht. Dagegen erhebt unser Steuerberater „Einspruch“, weil seines Erachtens keine Steuerbeträge in einer Kleinbetragsrechnung genannt werden dürfen, stattdessen aber der Bruttopreis getrennt nach Übernachtung (7%) und Frühstück (19%) ausgewiesen werden muss.

Recht

Neues Pauschalreiserecht: Vorsicht geboten?

Was sich im letzten Jahr ankündigte und für manche noch relativ weit entfernt schien, wird nun bald Rechtswirklichkeit sein: Schon ab Mitte diesen Jahres werden neue Rahmenbedingungen für Pauschalreisen gelten. Am 8.11.2017 referierte anlässlich des TTS Update 2017 in Düsseldorf Prof. Dr. Ansgar Staudinger zu den praxisrelevanten Neuerungen für Veranstalter und Vertrieb.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-09
 

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