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Inhalt der Ausgabe 01/2023

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Neue Regelungen für die Vermittlung von Übernachtungen und Mietwagen ab 1.1.2025: ViDA, DSR & more +++ Leistungsort nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG bei der Tätigkeit eines Bergführers +++ Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung +++ Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt +++ Absenkung der Luftverkehrsteuersätze im Jahr 2023 +++ Corona-Hilfen: Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen +++ Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2023 +++ Steuerpflicht trotz Corona-Zutrittsverbot zur Insel Sylt während der Pandemie (OVG) +++ Keine Stornopauschale für nicht durchgeführte Pauschalreise +++ Keine Irreführung des Verbrauchers bei optionalem Angebot einer Reiseumbuchung im Zuge der Corona-Pandemie +++ Flugannullierung: Fluggast hat Anspruch auf Ticket-Entgelt auch ohne Vertrag +++ Verspätete Kofferanlieferung – Schadenersatz und Flugpreiserstattung +++ Neues Whitepaper zum Klimaschutz im Tourismus +++

Steuern

DAC7-Umsetzungsgesetz als Instrument zur Verschärfung verfahrensrechtlicher Vorschriften zur Mitwirkung und zur Verrechnungspreisdokumentation

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 10.11.2022 bzw. 16.12.2022 das sog. DAC7-Umsetzungsgesetz angenommen. Neben Regelungen für Plattformbetreiber (siehe Grambeck in SRTour 11/2022 S. 7 ff.) sieht das Gesetzesvorhaben insbesondere auch Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen vor, die aber mit wesentlichen Verschärfungen für die Steuerpflichtigen einhergehen. Insbesondere ein neues Sanktionsinstrument zum Erreichen einer zeitnahen Mitwirkung und die verkürzte Vorlagefrist für Verrechnungspreisdokumentationen sind hier zu beachten.

Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Zur Erfüllung der Buchführungspflicht müssen alle Taxiunternehmer ungeachtet der Gewinnermittlungsart die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren. Hiervon kann nur ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt täglich – und nicht nur in größeren Zeitabständen – unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird.

Der Bergführer und die Umsatzsteuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Schreiben vom 25.10.2022 ein umsatzsteuerliches Schmankerl veröffentlicht. Es geht in diesem Schreiben um die Frage des umsatzsteuerlichen Leistungsorts von Leistungen eines Bergführers. Auch wenn die Bedeutung dieser Veröffentlichung in sachlicher und räumlicher Hinsicht überschaubar sein dürfte, lohnt sich eine genauere Analyse, weil ein Widerspruch zur Behandlung von „gewöhnlichen“ Leistungen eines Reiseleiters besteht. Das wiederum wirft die Frage auf, worin der Unterschied zwischen Reiseleiter und Bergführer besteht.

Nur-Zug-Verkauf in Spanien: Margen- versus Regelbesteuerung

Wir sind ein in Deutschland ansässiges Reiseveranstaltungsunternehmen und verkaufen gelegentlich Bahntickets für innerspanische Strecken, die wir vorab bei den ausländischen Bahnunternehmen selbst, zumeist aber über Plattformen einkaufen. Tatsächlich treten wir beim Nur-Zug-Verkauf nicht als Vermittler auf, sondern kaufen und verkaufen diese Personenbeförderungsleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

Recht

Stornokosten: Wahlrecht des Reiseveranstalters zwischen Pauschale und konkreter Schadensberechnung?

Aktuell im Fokus stehen die Regelungen zur Entschädigung des Reiseveranstalters nach Rücktritt des Reisenden vor Reiseantritt, wenn er vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von seinem Recht nach § 651h Abs. 3 BGB Gebrauch gemacht hat. Hiernach kann er vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurücktreten, wenn nach seiner Prognose am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten könnten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-11
 

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