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Inhalt der Ausgabe 03/2014

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros +++ Grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen +++ Besteuerung von in Deutschland ansässigem Piloten einer irischen Fluggesellschaft +++ Degressiver Zweitwohnungsteuertarif auf dem BVerfG-Prüfstand +++ Eingeschränkte Haftung des Domaininhabers +++ Informationspflichten des Veranstalters über erforderliche Reisedokumente +++ Ausschluss von Ski-Camp ist kein Reisemangel +++ Reisebüro-Eigengeschäft mit Erfolgshaftung +++ Stornopauschale bei Kreuzfahrt +++ Drogenbesitz führt zur Kündigung +++

Steuern

Gruppencharter mit Einflussnahme auf den Reiseverlauf: Neue Position der Finanzverwaltung

Rechtlich werden Charterverträge als mietvertragsähnliche Verträge angesehen. Die gegen Charterraten erbrachten Leistungen können aber auch Personenbeförderungsleistungen darstellen. Der schuldrechtliche „Chartervertrag“ dient nur als Beweisanzeichen, tatsächlich werden unter dieser Bezeichnung von den Beteiligten unterschiedliche Leistungen erfüllt. Entsprechend ergibt sich umsatzsteuerlich bei der Vercharterung von Schiffen und Flugzeugen die Frage der Abgrenzung zwischen Vermietung und Beförderung.

Verbilligte Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt

Wieder einmal haben die Steuerfahndung und in der Folge ein Finanzgericht verbilligte Kreuzfahrten eines Mitarbeiters der Touristik zum Anlass genommen, Fallgestaltungen dieser Art steuer- und strafrechtlich zu würdigen – dies auf der Grundlage einer durch Gesetz und Rechtsprechung geschaffenen Rechtslage, die an Komplexität und Rechtsunsicherheit kaum zu überbieten ist. Störgefühle entwickeln sich insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Finanzbeamte und Finanzrichter viele Jahre nach der Realisierung solcher Sachverhalte ihre Entscheidung aus einer Vielzahl von kasuistischen Entscheidungen herleiten, die zwischenzeitlich ergangen sind, den Betroffenen mit allen Differenzierungen aber kaum bekannt sein konnten.

Bußgelder für Lenk- und Ruhezeitenverstöße – Arbeitgebererstattung ist steuerpflichtig

Mit der arbeitgeberseitigen Übernahme von (rechtmäßig festgesetzten) Bußgeldern bei Verstößen im Zusammenhang mit der Berufsausübung hatte sich SRTour letztmalig in der Ausgabe 2/2009 (S. 9 ff.) befasst. Schon hier wurde deutlich, dass der BFH Gesetzes- und Regelverstöße in aller Regel nicht steuerlich subventionieren wollte. Das wurde nun aktuell bestätigt.

Beraterverträge mit nahen Angehörigen: Erhöhte Mitwirkungspflichten für Auftraggeber

Die steuerliche Anerkennung von Beraterverträgen mit nahen Angehörigen erfordert neben der Beachtung von anderen Kriterien (wie vor allem dem sog. Fremdvergleich) insbesondere eine ausgeprägte Bereitschaft zur Sachaufklärung. Es obliegt dem steuerpflichtigen Auftraggeber, substantiiert vorzutragen und nachzuweisen, dass der Angehörige Arbeits- oder Beratungsleistungen in einem der zugesagten Honorierung angemessenen Umfang tatsächlich erbracht hat.

Recht

100%-Vorkasse auf den Ticketpreis und 100%- Ticketstorno vor dem Aus

Parallel zu den Untersagungsverfahren gegen AGB-Klauseln, wonach einmal bekannt gegebene Flugzeiten nachträglich nicht nach Gutdünken der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters geändert werden dürfen (vgl. zuletzt SRTour 02/14 S. 18 ff.), tun sich zwei weitere „Schlachtfelder“ auf: Es geht zum einen gegen die Praxis, AGB-basiert 100% Vorkasse auf Flugticketpreise zu nehmen und zum anderen bei einem Storno oder einem No-Show regelmäßig 100% des Ticketpreises einzubehalten sowie noch nicht einmal die nicht abgeführten Steuern und Gebühren zurückzuzahlen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-07
 

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