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Inhalt der Ausgabe 03/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Grundlegende EuGH-Rechtsprechung zur Margenbesteuerung und zur Abgrenzung von Nebenleistungen +++ Steuer-Erlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) +++ Unzureichende Ausweisdokumente – Kein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden +++ Reiseausfall: Umfang des Anspruchs auf Schadenersatz +++ Time-Sharing in Reiserücktrittskostenversicherung +++ Lückenhafte Belege bei Behandlung im Ausland +++ Keine Anwendbarkeit irischen Rechts +++ Tarifabschluss in der deutschen Reisebranche +++

Steuern

Sind Nebenleistungen wieder uneingeschränkt nebensächlich?

Am 18.1.2018 hat der EuGH entschieden, dass eine einheitliche Leistung nur einem einheitlichen Steuersatz unterliegen darf (sog. Amsterdam-Urteil). Eine Aufteilung mit der Folge, dass sowohl der Regelsteuersatz als auch der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden können, entspricht danach nicht den unionsrechtlichen Vorgaben. Damit steht die Besteuerung einer Vielzahl von Leistungen der Tourismuswirtschaft (so insbesondere die Besteuerung der Verpflegungsleistungen i.V. mit Hotelbuchungen) auf dem Prüfstand.

Werden jetzt alle deutschen Veranstalter und Vermittler in der Schweiz steuerpflichtig?

Die Schweiz hat mit Datum 1.1.2018 einige Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) vorgenommen; eine der Änderungen könnte einen massiven Einfluss auf die Touristik und hier insbesondere die Reisebürowirtschaft haben.

Fähr- und Kreuzfahrten im Visier der Gewerbesteuerhinzurechnung

Als in NRW ansässiger mittelständischer Reiseveranstalter müssen wir uns nicht nur mit der Gewerbesteuerhinzurechnung auf den Hoteleinkauf auseinandersetzen, sondern sind nun zusätzlich aufgefordert worden, auch den Einzelkabineneinkauf auf Kreuzfahrtschiffen, der angeblich eine Miete und somit unser sog. fiktives Anlagevermögen darstellen soll, zu ermitteln und – für uns vollkommen unverständlich – als Finanzierungsaufwand rückwirkend der Gewerbesteuer zu unterwerfen.

Recht

Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch bei Ersatzreise

Der neben Minderungsansprüchen geltend gemachte Schadenersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit hat es in der gerichtlichen Umsetzung schwer. Die Instanzgerichte neigen dazu, sich lieber für einen höheren Minderungsanspruch zu entscheiden, dann aber den weitergehenden Schadenersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu versagen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-09
 

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