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Inhalt der Ausgabe 03/2020

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Evaluierung der EU TOMS Study +++ Steuersatz für die Beförderung von Personen im Bahnfernverkehr +++ Saunaleistungen in Schwimmbädern +++ Prüfung der ortsüblichen Vermietungszeit bei Ferienwohnungen +++ „Klassik-Reise“: Keine Minderung aufgrund Besetzungsänderung +++ Online-Hotelbuchungen: Transparente Trefferliste erforderlich +++ Studienreise in Projektwoche – keine Zahlung vom Jobcenter +++ Flugverschiebung von 7,5 Std. als Reisemangel +++ Europäische Fluggastrechte durch EU-Bericht in Gefahr? +++ Urlaubsausgaben in 2019: Pauschalreisemarkt legt zu +++ Förderwegweiser Tourismus +++

Steuern

EuGH-Entscheidung zum Steuersatz von Bootsliegeplätzen

Die Erwartung, dass ein EuGH-Musterverfahren zum Umsatzsteuersatz von Bootsliegeplätzen einen erweiterten Anwendungsspielraum im Rahmen von grundstücksbezogenen Leistungen eröffnen könnte, hat sich nicht erfüllt. Der EuGH hat eine Vorlage des BFH, die entsprechende Aussichten begründen konnte, in relativ kurzer Form abschlägig beschieden. Im Gegensatz zur Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) bleiben danach Einnahmen aus der Vermietung von Bootsliegeplätzen nicht begünstigt.

Komfortable Übergangsregelung zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Bahntickets

Durch das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr mit Wirkung zum 1.1.2020 von 19% auf 7 % abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Die Geschwindigkeit, mit der diese Regelung umgesetzt worden ist, dürfte auch die Deutsche Bahn überrascht haben. Denn der erste Entwurf wurde erst Mitte Oktober 2019 veröffentlicht, die Verabschiedung erfolgte am 21.12.2019. Insofern blieb nur wenig Zeit, Preise und EDV (für das richtige Rechnungslayout) anzupassen.

Austria Reverse Charge bei B2B-Busbeförderung

Wir sind ein in Bayreuth ansässiger B2C-Reiseveranstalter mit Margenversteuerung nach § 25 UStG. Im August 2019 haben wir eine Donau- Kreuzfahrt ab/bis Engelhartszell (AT) veranstaltet. Für den Transfer zum Schiff von Bayreuth nach Engelhartszell und zurück ist ein deutsches Busunternehmen zu einem Gesamtpreis von 1.550 € beauftragt worden. Es hat wie nachfolgend dargestellt abgerechnet. Bislang haben wir eine derart differenzierte Rechnung für einen grenzüberschreitenden Fahrauftrag noch nie erhalten.

Recht

Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal

Die Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf dem Internet-Bewertungsportal www.yelp.de ist zulässig. Die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und die Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt. Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen DSGVO

Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben zwar inzwischen in weit mehr als 200 Fällen Bußgelder wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. Dennoch agierten Deutschlands Behörden bis jetzt vergleichsweise moderat. Nach Presse-Recherchen sollen die Bußgelder zunächst eine Durchschnittshöhe von knapp 6.000 € gehabt haben. Noch in 2019 wurde ein neues Bußgeldkonzept veröffentlicht, nach dem weit höhere Bußgelder drohen – und die Zahl der Prüfungen dürfte in 2020 stark ansteigen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-10
 

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