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Inhalt der Ausgabe 04/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Anforderungen an Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems +++ Hotelverpflegung als Haupt- oder Nebenleistung? +++ Ausrutscher auf Naturstein-Treppe als allgemeines Lebensrisiko +++ Zugang von Anspruchsanmeldungen +++ Abflugverspätung um mehr als 24 Std. ergibt Minderung und Schadenersatz +++ Zuständigkeit deutscher Gerichte auch bei Umsteigeflug im Ausland +++ Angemessene Umsteigezeit bei Anschlussflug +++ Neue Studie zur Anwendung der Künstlichen Intelligenz in der Hotellerie +++

Steuern

Sind Aufwendungen für noch nicht realisierte Provisionsansprüche zu aktivieren?

Es fällt leider mehr und mehr auf, dass langfristig geregelte Besteuerungsfragen von Unternehmen der Tourismuswirtschaft auch nach langer Zeit immer mal wieder aufgegriffen werden, um vorgebliche fiskalische Interessen zu befriedigen. In der Regel gehen solche Aktivitäten der Finanzverwaltung von Betriebsprüfungen aus. Wenn dann Rechtsbehelfsverfahren ihren Gang bis zum BFH oder EuGH nehmen, kann kaum ein Unternehmer sicher sein, dass die Senate der höchsten Gerichte in ihrer derzeitigen Besetzung nicht zu neuen und überraschenden Erkenntnissen gelangen, die zumindest das Vertrauen in die Rechtssicherheit in Frage stellen können.

Zur Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen

Die Höhe der Nachforderungszinsen gem. § 233a AO verstößt für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. Diese für säumige Steuerzahler wenig erfreuliche BFH-Entscheidung hält für manche anders gelagerte Sachverhalte in der Touristik aber auch positive Aspekte bereit.

Stadtrundfahrten mit Schiffen zu 19% umsatzsteuerpflichtig

Dass Stadtrundfahrten per Schiff nicht nur auf Amsterdam und Venedig beschränkt sind, wird spätestens deutlich, wenn man ein Urteil des FG Schleswig-Holstein betrachtet, wonach Stadtrundfahrten mit Schiffen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz i.S. von § 12 Abs. 2 Nr.10 UStG unterliegen sollen, wenn ein Wechsel der Fahrgäste aufgrund fehlender Zwischenhaltestellen nur an zwei Anlegern, nämlich zu Beginn und am Ende der Rundfahrt, stattfindet (Urteil vom 18.7.2017, Az.: 4 K 34/16). Der Kläger hat Revision eingelegt, die dem BFH unter dem Az.: XI R 27/17 vorliegt.

Schiffsreparatur ohne Bauleistungs-Reverse-Charge

Wir sind eine in der Schweiz ansässige River Cruise Company, bedienen u.a. das Fahrgebiet Rhein und mussten unlängst eines unserer Schiffe kurzfristig wegen einer Kesselstörung im Hafen von Mannheim reparieren lassen. Für die Überprüfung, Zerlegung und Reinigung von Brenner und Ölpumpe hat uns der in Deutschland ansässige Monteur Arbeitslohn sowie eine Fahrtkostenpauschale berechnet, insgesamt netto 600 €. Dabei enthielt seine Rechnung folgenden Hinweis: Diese Rechnung unterliegt der Regelung der Umsatzbesteuerung für Bauleistungen gem. § 13b UStG. Sie als Leistungsempfänger sind Schuldner der Umsatzsteuer mit einem Steuersatz von 19% (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Recht

Änderung der Reiseleistung: Kündigungsrecht des Reisenden, Minderung und Schadensersatz

Ein grundsätzliches Ärgernis für Pauschalreisende besteht häufig darin, dass er nach sorgfältigen Überlegungen und Planungen bei seinem Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise gebucht und den Reisepreis gezahlt hat. Nun erfährt er kurz vor Abreise, dass eine Reiseleistung, die ihm besonders wichtig war, nicht erbracht werden kann. Oder: Er fliegt ggf. mit seiner Familie erwartungsfroh in den Urlaub, um dann am Flughafen vom Reiseleiter zu erfahren, dass leider das gebuchte Hotel überbucht sei oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehe und der Reisende somit die nun vom Reiseveranstalter geplante Ersatzunterkunft (möglicherweise an einem anderen Urlaubsort) akzeptieren müsse.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2018
Veröffentlicht: 2018-04-10
 

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