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Inhalt der Ausgabe 05/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Neues aus Brüssel: Position Paper TOMS vom 9.3.2016 +++ Aktionspaket zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems +++ Hinzurechnungsproblematik im Hoteleinkauf +++ Tod des Partners – keine Rücktrittskostenversicherung +++ Sicherheitsüberprüfung im Vertragshotel +++ Keine Bahnhaftung für Reisegepäck +++ Online-Buchung nur mit Hauptniederlassung +++

Steuern

SRTour und die Margensteuer – eine Bestandsaufnahme nach 20 Jahren

Zum 1.5.1996 erschien die erste Ausgabe vom „SteuerBrief Touristik (StBT)“, dem Vorläuferprodukt vom „SRTour/Steuer- und Rechtsbrief Touristik“ bis 2008, mit dem Schwerpunkt „Offene Rechtsfragen der Margen- und Regelbesteuerung“ (einem Vorbericht zu den Besprechungen der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Reiseleistungen“, siehe dazu Abschn. 1.3). Unter der redaktionellen Leitung des Verfassers wurden neben einem Überblick über die damalige Gesetzeslage elf Positionen aufgelistet, die als ungeklärt angesehen wurden, so z.B. die Abgrenzung von Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungen.

B2B-Margenbesteuerung: Auf die Art der Rechnungsstellung kommt es an

Reiseunternehmer verfügen derzeit über ein Wahlrecht bei der Besteuerung von Umsätzen, die an Unternehmen gerichtet sind und ansonsten die Tatbestandsvoraussetzungen des § 25 UStG erfüllen. Diese Umsätze können wahlweise der Regel- oder der Margenbesteuerung unterworfen werden (s. auch Jorczyk in SR- Tour 03/2016 S. 9 ff. und Münch/Kanitz in 11/2015 S. 8 f.). Bei der „Qual der Wahl“ kann sich aus unternehmensinternen Gründen oder auf Wunsch des B2B-Kunden die getroffene Entscheidung als ungünstig erweisen.

Zwischenvermietung: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

Vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) scheint hinsichtlich der Gewerbesteuerhinzurechnung (echter) Inlandsmieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter des inländischen fiktiven Anlagevermögens keine Schützenhilfe zu erwarten zu sein. Nachdem unlängst dem Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 29.2.2012, Az.: 1 K 138/10, aufgrund handwerklicher Unzulänglichkeiten kein Erfolg beschieden war (vgl. hierzu SRTour 4/2016 S. 16 ff.), lehnt es das BVerfG in einem Fall der gewerblichen Zwischenvermietung innerhalb einer Unternehmensgruppe schon generell ab, sich mit der Rechtslage überhaupt zu befassen.

Recht

Gesinnungs-TÜV für Türkei-Reisende?

Mit drakonischen Maßnahmen geht Präsident Erdogan gegen Kritiker und Andersdenkende vor: Kritische Journalisten werden verhaftet und vor Gericht gestellt, etwa 2.000 Verfahren wegen angeblicher Präsidentenbeleidigung sind in der Türkei anhängig. Blogger werden verhaftet, Schriftsteller bedroht. Türken, die Erdogan einen „Diktator“ nennen, riskieren bis zu 14 Monate Haft.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-11
 

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