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Inhalt der Ausgabe 06/2012

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Strafverteidigungskosten eines Piloten regelmäßig keine Werbungskosten +++ Kuraufwendungen in Luxus-Hotel abzugsfähig ? +++ Rechtsfallen im B2B-Reisegeschäft +++ Trotz Schwerbehinderung keine persönliche Betreuung geschuldet +++ Flächenabweichung um 1/3 als Reisemangel +++ Ersatzteilnehmer: Keine Vorabzahlung von Mehrkosten +++ Unterstützung auch bei außergewöhnlichen Umständen +++ Reiseveranstalter-Flugtarif als der Öffentlichkeit zugänglicher Tarif +++ Ablehnung behinderter Stellenbewerber +++ Befristung von Arbeitsverhältnissen auch bei ständigem Vertretungsbedarf +++ VDR-Geschäftsreiseanalyse 2012 +++ ITB-Wissenschaftspreis der DGT 2013 +++

Steuern

Neue Touristensteuer in Katalonien

Mit Wirkung zum 1.11.2012 wird Katalonien das am 20.3.2012 beschlossene Gesetz zur „Accommodation Tax“, die auch als Touristensteuer bezeichnet wird, umsetzen. Betroffen sind Übernachtungen ab diesem Zeitpunkt unabhängig davon, wann die Übernachtungsleistung verkauft worden ist.

Bustransfer zum Kreuzfahrtschiff margensteuerpflichtig

Die Rechtsfrage, ob der Transfer von Personen zum Abgangsort einer Schiffsreise als Nebenleistung das steuerliche Schicksal der Schiffsbeförderung teilt oder als selbständige Leistung unabhängig von der eigentlichen Beförderungsleistung einzuordnen ist, wurde vom BFH kürzlich im Sinne der Margensteuerpflicht solcher Leistungen im Gemeinschaftsgebiet entschieden.

Chauffeurservice ist Beförderungsleistung

In eindrucksvoller Form hat der BFH eine fiskalisch ausgerichtete Rechtsprechung der bayerischen Finanzgerichte korrigiert: Im Gegensatz zu Entscheidungen der Finanzgerichte Nürnberg und München stellt der Chauffeurservice („Driving Service“) keine sonstige Leistung eigener Art, sondern eine Personenbeförderungsleistung dar. Für die Umsatzbesteuerung ist somit nicht der Unternehmensort, sondern das Streckenprinzip des § 3b UStG maßgeblich, dies mit der Folge, dass Streckenanteile im Ausland nicht umsatzsteuerbar bleiben.

Ist die Margenbesteuerung bei sog. virtuellen Reiserücktrittsversicherungen anzuwenden?

Frage: Als mittelständischer Reiseveranstalter (RV) sind wir Spezialist für die Zielgebiete Nordamerika und Kanada. Dies macht es uns und unserem Steuerberater bei der Margenbesteuerung sehr einfach, denn unsere Marge ist immer steuerfrei (Anm. d. Red.: Das stimmt, vgl. § 25 Abs. 2 UStG.).

Recht

EM-Reisen in die Ukraine kostenlos stornierbar?

Frage: Kann ich meine Reise in die Ukraine zur Fußball-EM wegen der dort bekannt gewordenen politischen Verhältnisse kostenlos stornieren?

Visa-Appell der Wirtschaftsverbände

Einschränkung der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Visa-Pflicht

Beilage

Halbjahres-Stichwortverzeichnis 2012

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-12
 

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