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Inhalt der Ausgabe 06/2015

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Bestätigung von Rechtsansichten zum Reisekostenrecht +++ EU-Wettbewerbsrat verabschiedet Pauschalreiserichtlinie +++ Kein „neuer Reisepreis“ bei Ersatz-Reisenden +++ Zulässiger Reiseabbruch aus Höherer Gewalt +++ Vorformulierter Vordruck als unwirksame AGB- Empfangsbestätigung +++ Bundeskartellamt mahnt auch die Bestpreisklauseln von Booking.com ab +++ Vogelschlag: Außergewöhnlicher Umstand und zumutbare Maßnahmen +++

Steuern

Abgrenzung von Reiseveranstaltung und Reisevermittlung: Gelten die umsatzsteuerlichen Regeln noch?

Bei der umsatzsteuerlichen Einordnung von Reiseleistungen existieren zahlreiche Fallgestaltungen an der Grenzlinie zwischen Veranstaltungs- oder Vermittlungsleistungen, so insbesondere bei der Tätigkeit der Reisebüros und der Ferienhausanbieter. Weil die Rechtsfolgen aus der Bestimmung des Leistungsinhalts (für den Leistungsort, die Definition des Entgelts, die Steuerpflicht oder den Steuersatz) deutlich unterschiedlich ausfallen können, ist Rechtssicherheit für die Kalkulation der Umsatzsteuerbelastung außerordentlich wichtig.

Cross-Border Rulings (CBR) im Tourismusbereich

Im Juni 2013 hat die EU-Kommission einen Modellversuch gestartet, der es Unternehmern erlaubt, eine verbindliche amtliche Auskunft (Vorbescheid), also ein sog. Cross-Border Ruling (CBR), über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten. Die Rechtsfolgen sind ähnlich der einer verbindlichen Auskunft nach § 89 AO. Dieser Modellversuch, der ursprünglich bis Ende 2014 befristet war, ist bis zum 30.9.2018 verlängert worden, leider ohne BMF-Beteiligung.

Recht

Katalogsprache und der Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit

Unter dem Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit wird allgemein verstanden, dass der Prospekt richtig (zutreffende Angaben), vollständig (alle wichtigen Umstände müssen genannt sein) und klar ist. Dabei hat der Reiseprospekt quasi eine Zwitterstellung. Er ist zunächst Werbemittel, soll möglichst viele Interessenten auf die Produkte des jeweiligen Reiseveranstalters aufmerksam machen und möglichst zur Buchung veranlassen. Insoweit sind nach Maßgabe des Wettbewerbsrechts (§§ 3 - 5a UWG) irreführende Angaben zu vermeiden. Zugleich ist der Reiseprospekt aber Buchungs- und damit Vertragsgrundlage.

Beilage

Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2015

Nachfolgend finden Sie die Stichworte zu den im 1. Halbjahr 2015 in den SRTour-Ausgaben 01-15 bis 06-15 erschienenen Beiträgen in alphabetischer Sortierung. Soweit die Einträge im Stichwortverzeichnis auf einer Kurznachricht aus der Rubrik Kurz informiert basieren, erkennen Sie das an dem in Klammern hinzugesetzten Symbol K. Den Seitenangaben jeweils vorangestellt ist die Heftnr. (Beispiel: Den Beitrag zum Stichwort AGB-Empfangsbestätigung finden Sie also auf S. 4 in der Ausgabe 06-15).

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2015
Veröffentlicht: 2015-06-11
 

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