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Inhalt der Ausgabe 07/2019

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ EuGH‐Vorlage zum erfolglosen Unternehmer (Cafeteria‐Betrieb) +++ Steuersatz des Subunternehmens im Bus‐Linienverkehr +++ Elektronische Aufzeichnungssysteme: Anwendungserlass zu § 146a AO +++ Neues Reiserecht als Bürokratiemonster ohne Mehrwert für den Vertrieb +++ „Preisindikator“ in Reisekatalogen unzulässig +++ Datenschutzrechtlich begründete Abmahnungen durch Mitbewerber unzulässig +++ Hotelier haftet für Schwarzfahrt von Nachtportier +++ Deutsche Pkw‐Maut europarechtswidrig +++

Steuern

JStG 2019: Abschied von Gesamtmarge und B2B‐Regelbesteuerung

Seit Anfang Mai dieses Jahres ist klar: Das deutsche Umsatzsteuerrecht wird in puncto Reiseleistungsbesteuerung dergestalt geändert, dass das B2B‐ Reisegeschäft nicht länger der Regelbesteuerung unterliegen, sondern von § 25 UStG erfasst werden wird. Zudem erfolgt eine Streichung der bislang im Gesetz vorgesehenen Bildung von Gesamt‐ und Gruppenmargen, damit zukünftig die Marge für jede einzelne Reise – was immer auch der Rechtsbegriff „Reise“ im Sinne des Margensteuerrechts umfassen soll – besteuert werden kann.

Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Verpachtung von Gewerbeimmobilien

Mit der objektbezogenen Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich der BFH kürzlich in einem Urteil vom 19.2.2019 befasst. In der Entscheidung wurde insbesondere auf den Beginn des Prognosezeitraums abgestellt und es wurden die Unterschiede zwischen einheitlicher und gesonderter Vermietung sowie zwischen gewerblicher und nicht‐gewerblicher Vermietungstätigkeit herausgearbeitet.

Keine Rechnung von Ryanair für internationale Flüge – ist das korrekt?

Für eine Geschäftsreise von Frankfurt nach Palma de Mallorca und zurück haben wir unseren Chefreiseleiter direkt bei Ryanair – und das auch noch recht günstig – eingebucht. Die Abwicklung dieser Flugreise FFM‐PMI‐FFM ist auch problemlos verlaufen. Nur als wir für unsere Buchhaltung eine ordnungsgemäße Rechnung anforderten, erhielt wir neben dem standardisierten „Dankeschön für die Kontaktaufnahme" folgende Auskunft: „Wir teilen Ihnen mit, dass laut unserer AGB, die Sie während der Buchung akzeptiert haben, Ryanair keine Rechnungen für die internationalen Flüge ausstellt.

Recht

Reiseveranstalter und Reisevermittler im bisherigen und im neuen Reiserecht

Seit Bestehen des kodifizierten Pauschalreiserechts gehört es zu den größten Praxisproblemen, die am touristischen Markt zu beobachtenden touristischen Tätigkeiten einzusortieren und zu differenzieren nach Pauschalreiseveranstaltung oder Reisevermittlung. Die Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil seit je her für die Pauschalreise strenger Verbraucherschutz gilt, dem sich touristisch tätige Unternehmen dadurch zu entziehen versuchten, dass Reiseveranstalter‐Tätigkeit als Vermittlung dargestellt wurde mit dem Ziel, das Pauschalreiserecht auszuhebeln.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2019
Veröffentlicht: 2019-07-10
 

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