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Inhalt der Ausgabe 08/2021

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Hochwasser‐Geschädigte +++ Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung +++ Erhöhter Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt verlängert +++ Umsätze aus dem Verkauf von Kantinenmahlzeiten +++ Baustein‐Reise und Haftung des Reiseveranstalters +++ Kein Schadenersatz bei harter Flugzeuglandung +++ Corona‐Storno einer Hotelzimmer‐Buchung: Kostenteilung +++ DRV‐Jahrestagung 2021 in Griechenland +++ EcoTrophea 2021: Die Krise als Chance +++

Steuern

Kassenführung mit Cloud‐basierter Sicherheitseinrichtung (TSE) im Fokus der Finanzverwaltung

Bereits seit dem 1.1.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an Digitalen Grundaufzeichnungen nach § 146a AO (auch bekannt durch die sog. Kassensicherungsverordnung oder das Schlagwort „Bonpflicht“) in Kraft. Am 31.3.2021 ist auch die letzte Nichtbeanstandungsfrist abgelaufen. Seither muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Gerade in der Touristik wurde lange Zeit diskutiert, ob dieses Thema überhaupt von Belang ist, da es sich – wenn denn überhaupt Bareinnahmen vorkommen – oft um Fremdgelder handelt, die an den Veranstalter durchgereicht werden. Für die betroffenen Unternehmen besteht aber dringender Handlungsbedarf.

Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben – Für Bewirtungsbetriebe wichtige BMF‐Klarstellungen

Die bekannten Voraussetzungen für die Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen sind im Hinblick auf die in der Praxis zunehmenden Digitalisierungsprozesse neu einzuordnen. Insbesondere für Speisen und Getränke in Bewirtungsbetrieben, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i.S. des § 146a Abs. 1 AO i.V. mit § 1 der Kassensicherungsverordnung (KSichV) verwenden, hat sich manches geändert. Was in solchen Fällen sowohl seitens der Betriebe wie insbesondere Gastwirte, Restaurantbetreiber und Hoteliers als auch seitens der Rechnungsempfänger zu beachten ist, hat das BMF kürzlich ausführlich klargestellt.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Touristiker wieder auf der Agenda?

Abermals wird sich der BFH mit Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung eines Reiseveranstalters zu beschäftigen haben. Denn das FG Baden‐Württemberg wich mit seinem Urteil vom 24.9.2020 (Az.: 3 K 2762/19) von der im BFH‐Verfahren zu Frosch‐Sportreisen aufgezeigten Linie ab und zeigt deutliche Absetzbewegungen. Das FG stellt sich offenkundig gegen die wesentlichen Grundsätze, die der BFH in seinem Urteil vom 25.7.2019 (Az.: III R 22/16) herausgearbeitet und geschärft hat. Das Angebot eines auf Ferienhausurlaube spezialisierten Reiseveranstalters beruhe im Wesentlichen auf Miet‐ oder diesem gleichzustellenden Überlassungsverträgen.

Recht

Rücktritt wegen unvermeidbarer, außerordentlicher Umstände und spätere Reiseabsage – Stornogebühr ohne Reiseleistung?

Die aktuellen Corona‐Rechtsstreitigkeiten wegen Pandemie‐veranlasster Rücktritte einzelner Reisender vom Reisevertrag sind davon geprägt, dass von Seiten der Reiseveranstalter regelmäßig die Berechtigung zum kostenlosen Rücktritt nach Maßgabe von § 651h Abs. 3 BGB bestritten wird mit der Begründung, die vom Reisenden angestellte Prognose sei nicht fundiert genug gewesen; es handele sich deshalb um einen unbegründeten Rücktritt, weshalb erhebliche Stornokostenforderungen erhoben werden.

Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen

Das OLG Karlsruhe hat mit am 30.6.2021 verkündeten Urteilen die Voraussetzungen für die Leistungspflicht von Betriebsschließungsversicherungen bei Corona‐bedingter Schließung konkretisiert. Einerseits wurde der Zahlungsanspruch eines Hotels‐Betreibers bejaht; andererseits wurde – bei anderen Bedingungen – der Anspruch des Betriebsinhabers verneint.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-10
 

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