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Inhalt der Ausgabe 09/2015

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Besteuerung von in Deutschland ansässigem Piloten der britischen Zweigniederlassung einer US-Fluggesellschaft +++ Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer österreichischen Fluggesellschaft +++ Neue EU-Richtlinie: Click-Through-Buchung als Pauschalreise +++ Wartezeit wegen Sicherheitsstreiks +++ Keine Schönheitsampullen ins Reisegepäck +++ Aufklärungspflicht der Fluggesellschaft +++ Schmerzensgeld aufgrund defekter Zug-Toilette +++ Flugbuchung: Endpreispflicht schon bei erstmaliger Preisangabe +++ Branchenverzeichnis: Cold Call als rechtswidriger Eingriff +++ Praxiswissen auf der DRV-Jahrestagung +++ Aktuelle VDR-Geschäftsreiseanalyse 2015 +++

Steuern

Reiseleistungen als Haupt- und Nebenleistungen

Die umsatzsteuerlichen Kriterien zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen wurden anlässlich der Umsetzung der Margenbesteuerung zum 1.1.1980 zu einem Hauptproblem für die Zuordnung von Reiseleistungen nach Maßgabe des Leistungsorts und damit für deren Steuerbarkeit und Steuerpflicht. Die vorwiegend im internationalen Bereich anfallenden Reise- und Reisevorleistungen benötigten für ihre Abgrenzung nach selbständig oder unselbständig (ggf. nach Maßgabe einer Hauptleistung) zu besteuernden Leistungen neuartige Definitionen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH und BFH nur mit Hilfe von unbestimmten Rechtsbegriffen zu entwickeln waren.

Reverse Charge vs. Beförderungseinzelbesteuerung – Klarheit durch FG München

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (sog. Reverse Charge gem. § 13b UStG) und deren Verhältnis zur Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG sind eindeutig gesetzlich geregelt: Unterliegt nämlich eine Personenbeförderung der Beförderungseinzelbesteuerung, ist die Anwendbarkeit des Reverse Charge ausgeschlossen (vgl. § 16 Abs. 6 Nr. 2 UStG). Das FG München hat kürzlich einen Fall betreffend die Jahre 2006-2009 (= altes Recht mit Reverse Charge bei B2B-Bus!) entschieden, der für in- und ausländische Reiseveranstalter auch bei zukünftigen Betriebsprüfungen bis zum Veranlagungszeitraum 09/2013 unliebsame Reverse-Charge-USt-Nachforderungen vermeiden helfen wird.

Recht

Bordgewalt des Flugkapitäns – Voraussetzungen und Grenzen

Im Rahmen der luftpolizeilichen Hoheitsgewalt (§ 12 Luftsicherheitsgesetz) steht es dem Flugzeugführer frei, im Notfall störende Fluggäste (hier alkoholisierte Personen) vom Weiterflug auszuschließen. Es ist gerechtfertigt, wenn Stewardessen von alkoholisierten Fluggästen mitgeführte Whiskyflaschen herausverlangen und bei Nichtbefolgung dieser Anweisung die Flasche wegnehmen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2015
Veröffentlicht: 2015-09-09
 

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