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Inhalt der Ausgabe 09/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Reisekostenrecht: Abgrenzung des steuerpflichtigen Arbeitslohns +++ Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge an Businessclubs +++ 40%-Anzahlung unzulässig – Anrechnung von Vorleistungen +++ Haftung bei Gepäckverlust aus Reisebus? +++ Verpasste Fähre – kein Reisevertrag +++ Kein automatischer Verfall von Bonusmeilen +++ Nationale Durchsetzungsstelle (Luftfahrt-Bundesamt) nicht für Verbraucherrechte +++ Flug-Herabstufung und Ermittlung der Erstattung +++ Kostenfreie Gepäckbeförderung nur bei ausdrücklicher Zusicherung +++ WhatsApp: AGB nur auf Deutsch gültig +++ DRV tagt 2016 in Deutschland +++ Bedeutung von Geschäftsreisen für das Neugeschäft +++ Aktuelle VDR-Geschäftsreiseanalyse 2016 +++

Steuern

Parkplatzgestellung für Hotelgäste mit 19% umsatzsteuerpflichtig

Die bislang offene Frage, ob die unentgeltliche und nicht gesondert vereinbarte Überlassung von Parkplätzen an Hotelgäste als steuerbegünstigte Beherbergungsleistung einzuordnen ist, wurde vom BFH zu Lasten der Hotelbetreiber entschieden, und zwar entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung des Finanzgerichts Hannover. Danach sind unabhängig davon, dass Nebenleistungen zur Unterbringung anzunehmen sind, nur die „unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen“ dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu unterwerfen.

„Kreuzfahrt mit Dialyse“ – Keine steuerfreien Umsätze für die Seeschifffahrt

Lieferungen an eine Dialysepraxis, die auf einem Kreuzfahrtschiff betrieben wird, sind gem. einer Entscheidung des FG Hamburg nicht gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG steuerbefreit. Dies gilt auch dann, wenn die angebotenen Schiffsreisen auf Dialysepatienten zugeschnitten werden, indem deren Dialysezeiten nach der Werbung der Kreuzfahrtveranstalter an das jeweilige Reiseprogramm angepasst sind.

Recht

Ansprüche gegen Reiseveranstalter und Carrier bei verspäteter Auslieferung des aufgegebenen Fluggepäcks

Viele kennen die Situation: Man steht am Gepäckband und wartet – vergeblich. Das Gepäckband liefert viele Gepäckstücke, jedoch nicht den eigenen Koffer. Tatsächlich wird mehr als die Hälfte der Koffer beim Umsteigen oder bei einer Umbuchung fehlgeleitet. 3- 4% der Koffer gehen verloren; dies trotz der heutzutage lückenlosen Gepäckleitsysteme. Allerdings taucht ein Großteil der verschollenen Gepäckstücke innerhalb von 48 Stunden wieder auf, möglicherweise beschädigt.

Pauschalreiserichtlinie: Tourismuswirtschaft mahnt dringenden Änderungsbedarf an

Die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände warnen vor massiven Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas wurde auf die immensen Schäden hingewiesen, die durch die geplante deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie drohen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf ist aus Sicht der Branche praxisuntauglich.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-09
 

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