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Inhalt der Ausgabe 09/2020

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen +++ EuGH-Vorlage zur Organschaft +++ Keine Hinzurechnung bei gemieteten Messestellplätzen +++ Umstellung von Registrierkassen: Aufschub und steuerliche Behandlung +++ Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig +++ Keine Entschädigung für Corona-bedingte Umsatzverluste eines Gastronoms +++ Kein Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Risikogebieten +++ Baulärm: Immer Haftung des Reiseveranstalters +++ Rail & Fly: Reiseveranstalter haftet für Zugverspätung +++ Trotz Aufruf eines Fotos keine Urheberrechtsverletzung +++ Keine Verrechnung von Minderung mit Ausgleichsansprüchen +++ Digitalisierung in der Ausbildung von Tourismuskaufleuten +++ Corona: Reisewarnungen, Risikogebiete und Testpflichten +++ DRV-Branchencheck zur Lage bei Reisebüros und -veranstaltern +++

Steuern

Die umsatzsteuerliche Organschaft und die Besteuerung von Reiseleistungen

Die Anwendung der Vorschriften für die umsatzsteuerliche Organschaft ist in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten, zumal offensichtlich wesentliche Besteuerungsunterschiede in den EU-Staaten verblieben sind – von einer Harmonisierung also keine Rede sein kann. In Verbindung mit den Neuerungen bei der Besteuerung von Reiseleistungen zeichnen sich damit auch für die deutsche Tourismuswirtschaft beachtliche neue Anwendungsprobleme ab, die – im Anschluss an die grundlegenden Ausführungen des Verf. in SRTour 09/2017 S. 5 ff. – mit ihren wesentlichen Aspekten nachstehend dargestellt werden.

Ortsübliche Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

Nach gefestigter BFH-Rechtsprechung sind bei der Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen zu vergleichen, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG nach einem neuen BFH-Urteil auf Vergleichsdaten eines Statistikamts auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann demnach Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.

B2B-Pakete Inland kein steuerfreier Reiseexport!

Wir sind seit Ende der 1990er Jahre als ein der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterworfener Reiseveranstalter in Nordrhein-Westfalen am Markt und haben seit 2015 zusätzlich das Standbein DE-Incoming für ausschließlich geschäftliche Kundschaft im Wesentlichen für den Quellmarkt USA aufgebaut.

Recht

Reisevermittlung: Verpflichtung zu Hinweisen auf Einreise-/Durchreisegenehmigungen und Visa-Erfordernisse

Informations- und Hinweispflichten von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern haben schon immer eine hohe Bedeutung. Nun in Zeiten der von Reisebeschränkungen, Einreise- und Ausreiseverboten geprägten Corona-Krise ist der ohnehin von weitreichenden Beschränkungen betroffene Tourismus besonders in Bezug auf die Weitergabe von Informationen über Einreise- und Durchreisegenehmigungen sowie Visa-Erfordernisse gefordert.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-09
 

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