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Inhalt der Ausgabe 09/2021

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ IDW-Hinweis zu den steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen +++ EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen +++ Steuerlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Pkw +++ Kein Schadensersatz bei Insolvenz von Fluggesellschaft +++ Ticketfehler: Schnäppchenjäger kann in Deutschland klagen +++ Zahlung des Reiseveranstalters für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit mit Anspruch auf Ausgleichszahlung verrechenbar +++ Keine Quarantäne für vollständig geimpfte Reiserückkehrer aus einem nur als „Risikogebiet“ qualifizierten Land +++

Steuern

TOMS-Novelle: Umsetzungsfragen zu Nur-RVL, TBE, Einzelmarge und Vereinfachungsmethoden

Über die Reform der Verwaltungsvorschriften zu § 25 UStG sowie den BMF- Entwurf vom 20.4.2021 wurde im Juli-Heft auf den Seiten 6 ff. bereits ausführlich berichtet. Zu den maßgeblichen Grundsatzfragen und evidenten Problemfällen konnte auch die finale Fassung der nicht unerheblich modifizierten UStAE-Vorschriften zur Reiseleistungsbesteuerung B2C und B2B, die sog. TOMS-Novelle, gemäß dem BMF-Schreiben vom 24.6.2021 berücksichtigt werden. Beide BMF-Schreiben sowie die hilfreiche TTL-Synopse stehen weiterhin unter www.srtourdigital.de/materialien.html zum Download bereit.

Firmenwagen Tax Back bei Arbeiten im Homeoffice

In vielen Touristikunternehmen hat sich der Arbeitsalltag in Zeiten von Corona verändert. Dabei haben verschiedene Lockdowns sowie die Auswirkungen der Digitalisierung dazu geführt, dass die Nutzung des Homeoffice kontinuierlich an Bedeutung zugenommen hat. Im Sinne von „new normal“, „future work“ etc. wird mobiles Arbeiten im Homeoffice auch künftig in viel größerem Umfang als bisher praktiziert werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Versteuerung von Firmenfahrzeugen bei Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen.

Gepäckbeförderung nicht immer Nebenleistung

Die Steuerfachleute der Touristik haben sich daran gewöhnt, dass bestimmte Leistungen – wie z.B. die Mitnahme eines Pkw im Reisezug, die Verpflegung an Bord eines Kreuzfahrtschiffs oder die Beförderung des Touristengepäcks – umsatzsteuerlich nicht selbständig, sondern als Nebenleistungen zusammen mit einer Hauptleistung zu besteuern sind.

Recht

Informationspflichten des Reiseveranstalters bezüglich Corona-Einreisehindernissen – Haftungsrisiken bei Verstößen

Reiserechtliche Informationspflichten des Reiseveranstalters haben eine sehr hohe Priorität für das Gelingen der jeweiligen Pauschalreise und zum Schutz des Reisenden, so nach bisherigem wie auch nach dem ab 1.7.2018 geltenden Pauschalreiserecht. Umfang und Details dieser Informationspflichten beschäftigten seit jeher die Gerichte bis hin zum BGH. Besondere Brisanz ergibt sich aus den Informationspflichten des Reiseveranstalters zu immer wieder geänderten und immer wieder neuen Corona-Einreisehindernissen und formalen Einreisevoraussetzungen.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-08
 

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