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Inhalt der Ausgabe 10/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Manipulationsschutz bei Kassensystemen +++ Rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Rechnungen +++ Steuersatz bei Personenbeförderungen im öffentlichen Nahverkehr durch Taxen +++ Verkauf von Taxikonzessionen +++ Vereitelung der Reise und Flugänderung +++ Flugzeitenverlegung als Reisemangel +++ Baulärm, Käfer im Zimmer, Umzug: Schadenersatz +++ Kofferverspätung und Ersatzbeschaffung +++ Unwirksame Rechtswahlklauseln von Online-Shops +++

Steuern

Wohin steuert die EU-Kommission bei der Margenbesteuerung?

Auch wenn in diesen Tagen der „Salto brexitale“ viel ökonomische, rechtliche und fiskalische Aufmerksamkeit bindet, muss sich der Blick des margensteuerlichen Rechtsanwenders weiterhin unbeirrt und gleichwohl kritisch auf das richten, was die EU-Kommission derzeit gewissermaßen „ausbrüsselt“.

Leerfahrten von Omnibusunternehmen

Gelegentlich wird die Frage, nach welchen Grundsätzen Personenbeförderungen mit Omnibussen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, streitig, obwohl die Rechtsprechung des EuGH und des BFH seit vielen Jahren Fragen dieser Art eindeutig beantwortet hat (EuGH-Urteil v. 6.11.1997, Az.: Rs. C-116/96, UVR 1998 S. 20, und BFH v. 12.3.1998, Az.: V R 17/93). So hat kürzlich die OFD Frankfurt/M. ihre Rechtsauffassung zur Definition von Leerkilometern im Zusammenhang mit dem Streckenprinzip und der Aufteilung nach Streckenanteilen erneuert (Vfg. v. 17.11.2015, Az.: S 7118 A – 9 – 8811, UR 2016 S. 374).

(Fluss-)Kreuzfahrten im Hinzurechnungs-Risiko?

Der Reisevorleistungseinkauf (Fluss-)Kreuzfahrt gehört gewerbesteuerlich nicht als Miet- oder Pachtzahlung hinzugerechnet. Denn insoweit handelt es sich bekanntlich um eine Passageleistung, also um eine Personenbeförderung, die überhaupt kein hinzurechnungsfähiges mietvertragliches Element nach BGB beinhalten kann. Dennoch wird leider auch Gegenteiliges vertreten.

Recht

Konkurrenz zwischen Recht auf Vertragsübertragung (§ 651b BGB) und Rücktrittsentschädigung (§ 651i BGB)

Das noch geltende Pauschalreiserecht der §§ 651a - 651m BGB sieht zugunsten des Reisenden eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten vor, sich vom Reisevertrag schon vor Reiseantritt oder auch während der Reise zu lösen. Die rechtlichen Folgewirkungen hieraus sind höchst unterschiedlich und in Details nach wie vor rechtlich umstritten.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2016
Veröffentlicht: 2016-10-11
 

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