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Inhalt der Ausgabe 10/2018

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern +++ Hinzurechnungen auf dem BFH- und Politik-Prüfstand +++ Gepäckverlust und Verweigerung der Weiterbeförderung durch Luftfahrtunternehmen +++ Flugannullierung: Erstattung von Ticketpreis und Provision +++ Bei Streik an Passagierkontrolle Anspruch auf Ausgleichszahlung +++ Informationspflicht über schwankende Preise bei Gepäckbeförderung +++ TUI-Preisindikator unzulässig +++ Angebot des Werbebloggers AdBlock Plus zulässig +++ Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter auch bei Vertragsbeendigung in Probezeit +++

Steuern

BFH bestätigt FG Köln: CRS-Nutzungsentgelte werden nicht hinzugerechnet!

Als aufmerksamer SRTour-Leser erinnern Sie sich gewiss an die CRS-Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 16.6.2018, Az.: 13 K 1014/13), über die in SRTour 12/2016 (S. 14 ff.) ausführlich berichtet wurde. Die Finanzrichter erteilten dem Fiskus seinerzeit die rote Karte wegen einer angestrebten Hinzurechnung nutzungsabhängiger CRS-Entgelte, mit denen – anders als die Betriebsprüfer angenommen hatten – gerade keine nach § 8 Nr. 1f GewStG hinzurechnungspflichtigen Software-Lizenzen überlassen, sondern Dienstleistungen im Vermittlungsbereich vergütet wurden. Die klare Positionierung der Kölner Finanzrichter ist nun vom BFH mit einem jüngst publizierten Urteil aus dem Frühjahr 2018 in vollem Umfang bestätigt worden.

BFH: Besorgungsleistungen eines Hotelservice umsatzsteuerfrei

Mit einer überzeugenden Begründung hat der BFH in einer Entscheidung vom 25.4.2018 die langjährig offene Streitfrage entschieden, ob die Besorgung von Eintrittskarten der Sächsischen Oper Dresden durch einen selbständig tätigen Hotelservice ebenso wie der Direktverkauf der Eintrittskarten durch Oper bzw. Veranstalter umsatzsteuerfrei sind. Danach bleibt die Besorgung der Eintrittskarten i.S. von § 3 Abs. 11 UStG steuerfrei, sofern für die Umsätze der Oper die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG in Betracht kommt.

Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen

Das Bayrische Landesamt für Steuern hat mit einer Verfügung vom 20.2.2018 zum Steuersatz von Subunternehmerleistungen im genehmigten Linienverkehr mit Bussen Stellung genommen. Dies wird zu einer wesentlichen Änderung in der Rechnungsstellung bei Subunternehmerleistungen führen.

Umsatzbasierte Radio- und TV-Gebühren: Nur für in der Schweiz ansässige Unternehmen

Im Frühjahr hatte SRTour über die mögliche Steuerpflicht deutscher Veranstalter und Vermittler in der Schweiz berichtet (vgl. hierzu Bruttin, Werden jetzt alle deutschen Veranstalter und Vermittler in der Schweiz steuerpflichtig?, SRTour 3/2018 S. 10 ff.) und dabei auch auf einen wenig erquicklichen Nebeneffekt hingewiesen: die zusätzlich drohende TV- und Radiogebührenpflicht zur Finanzierung der schweizerischen Sendeanstalten. Das umsatzbasierte Radio- und TV-Gebührenrisiko für nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen ist nun aber passé.

Recht

Neues Pauschalreiserecht: Wichtige Anwendungsfragen

Seit 1.7.2018 gilt das neue Pauschalreiserecht mit den §§ 651a bis 651y BGB zu den Themen Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen, mit denen die Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25.11.2015 in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Nachfolgend wird ein kurzer Abriss (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von wichtigen Änderungen und Neuerungen gegeben, die jedem touristischen Unternehmer geläufig sein sollten.

Endgültige Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

Ob ein touristischer Betrieb, der seinen Gästen ein verschlüsseltes WLAN angeboten hat und bei Übergabe der Zugangsdaten den jeweiligen Gast allgemein auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat, gleichwohl haftet, wenn sich der Gast urheberrechtsverletzend verhält, war in der Rechtsprechung uneinheitlich entschieden worden. Ein Abmahn-Unwesen hatte sich breit gemacht.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-09
 

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