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Inhalt der Ausgabe 11/2014

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Erhebung von Kurtaxe +++ Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Taxen und Mietwagen – BFH setzt EuGH-Vorgaben um +++ Hafenrundfahrten ohne Zwischenhaltestellen: Regelsteuersatz +++ Belgische Neuregelungen für Non-EU-Reiseleistungen – Marge endlich steuerfrei +++ Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude für nutzlose Tage der An- und Abreise +++ Noro-Virus auf Kreuzfahrt und Anscheinsbeweis +++ Haftung des Veranstalters bei Rail & Fly-Zugverspätung +++ Keine Pflicht zur aufschlagfreien Gepäckbeförderung +++ Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung +++ Kein Ende des Reiserücktrittsversicherungsschutzes beim Online-Einchecken +++ IMS: Bergtourismus für alle? +++ Dr. Michael Frenzel weiterhin BTW-Präsident +++ Tourismusbranche auf Wachstumskurs +++

Steuern

Veräußerung eines Schiffs vor der Indienststellung

Mehrere komplexe Fragen in Verbindung mit der sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG und der Tarifbegünstigung für Veräußerungsgewinne nach §§ 16, 34 EStG wurden kürzlich vom BFH entschieden, allerdings mit weiterhin offenen Fragen im konkreten Einzelfall, die im zweiten Rechtszug vom Finanzgericht Hamburg zu entscheiden sein werden. Im Zusammenhang damit steht auch die Frage, wann bei einem Schiffsneubau noch Vorbereitungshandlungen vorliegen und wann mit dem Beginn einer werbenden Tätigkeit die Annahme eines gewerblich tätigen Betriebs gerechtfertigt ist.

Entgelt bei der Einlösung von Camping-Cheques

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte kürzlich einen Fall zu klären, in dem ein französisches Unternehmen Camping-Cheques als Zahlungsmittel zur Nutzung eines in Deutschland gelegenen Campingplatzes vertrieb. Streitig war, welchen Betrag die Campingplatzbetreiberin zu versteuern hatte: Den Nennbetrag des bei ihr eingelösten Wertgutscheins oder lediglich den Betrag, der ihr nach Abzug der Kosten an den französischen Vertriebspartner verblieb?

Berechnung der Provision – vom Brutto oder vom Netto?

Frage: Zwischen unserer Buchhaltung und unserer (ausgelagerten) Rechtsabteilung herrscht Uneinigkeit darüber, wie man Provisionen für die Vermittlung von Ferienhäusern im In- und Ausland korrekt berechnet und anschließend der Umsatzsteuer unterwirft. Wir vermitteln ausschließlich für Unternehmer, die uns auch ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) mitgeteilt haben. Knackpunkt ist die Frage, ob sich die Provision auf den Brutto- oder Nettobetrag des Mietpreises, so er denn überhaupt Umsatzsteuer enthält, bezieht. Unsere Leiterin Rechnungswesen ist der Ansicht, dass immer nur bezogen auf den Nettobetrag Provisionen berechnet werden dürfen, weil ansonsten auch die Umsatzsteuer der vermittelten Leistung verprovisioniert wird.

Recht

Reisebuchung und Gerichtsstand

Der Tourismus wird immer internationaler – auch bei Verbraucherverträgen. Das Internet macht es möglich. Bei Streitigkeiten ergibt sich so regelmäßig die Fragestellung, wo und vor welchem Gericht Ansprüche eingeklagt und geltend gemacht werden können. Für internationale Passagierflüge ist dies mit der Fluggastrechte-VO (EG) 261/2004 und den Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 9.7.2009, Az.: Rs. C-204/08 – Rehder/Air Baltic) und des BGH (Urteil vom 18.1.2011, Az.: X ZR 71/10) geklärt: Gerichtsstand ist – neben dem Firmensitz der Fluggesellschaft – nach Wahl des Passagiers entweder am Abflugs- oder am Ankunftsort des streitbefangenen Flugs und den dortigen Gerichten.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2014.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2014
Veröffentlicht: 2014-11-07
 

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