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Inhalt der Ausgabe 11/2016

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Vermietung einer Ferienwohnung: BFH zur Überschussprognose +++ Verbesserungen im Hinblick auf die Pauschalreiserichtlinie +++ Anzeige eines Reisemangels immer erforderlich, auch bei bereits bestehender Kenntnis des Veranstalters +++ Staatlich verhängtes Rauchverbot am Strand und im Hotel +++ Gutschein: Lange Verjährung bei sog. „Reisewerten“ +++ Rücktransport immer, wenn medizinisch notwendig +++ Rückforderung von Ticketkosten trotz gegenteiliger Storno-AGB +++ Rückerstattung des Flugpreises nach Kündigung: Beweislast +++

Steuern

Gewerbesteuer-Hinzurechnung: Mit der Kanzlerin wird auf den BFH zu warten sein

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs und anderer Reisevorleistungen als angebliche Miete fiktiven Anlagenvermögens bleibt das wichtigste fiskalische Thema auf der Agenda der deutschen Tourismusindustrie, auch wenn mittlerweile die Pauken und Trompeten der Lobbyisten leiser klingen und in der Fachpresse nur mehr am Rande berichtet wird.

Kleinunternehmer in der Margenbesteuerung

Bei den sog. Kleinunternehmern (vgl. § 19 Abs. 1 UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigen wird. Maßgeblicher Umsatz ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtbruttoumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Neue FG-Rechtsprechung gibt Anlass zur vertiefenden Analyse.

Bilanzierung von Provisionsansprüchen und Aufwendungen für das Vermittlungsgeschäft

Die Fragen zum Leistungszeitpunkt von Provisionsansprüchen und zur Gewinnrealisierung in Verbindung mit Agenturvereinbarungen der Reisemittler gehören nach langwierigen Diskussionen bis vor etwa zehn Jahren zu den weitgehend geregelten Problemen der Praxis. Eine „ständige Rechtsprechung“ des BFH hat die gewinnerhöhende Vereinnahmung von noch nicht verdienten Provisionen bei entsprechender Vertragsgestaltung ausgeschlossen. Nunmehr haben sich neue Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung ergeben, diesmal mit der Vorstellung, dass Aufwendungen des Reisebüros im wirtschaftlichen Zusammenhang mit noch nicht realisierten Provisionsansprüchen am Bilanzstichtag als „unfertige Leistungen“ aktiv abzugrenzen sein sollen.

Recht

Epidemische Krankmeldungen als wilder Streik, höhere Gewalt oder als außergewöhnliche Umstände?

Schlecht kommunizierte Umstrukturierungspläne haben kürzlich im Flugbetrieb der TUIfly erstaunliche Reaktionen gezeigt, die sich in einer Vielzahl von Krankmeldungen manifestierten. Infolgedessen war das Flugmanagement der TUIfly über einige Tage erheblich gefordert, Flüge zu streichen und umzulegen sowie Charterflüge zu organisieren, um zunächst den Flugbetrieb noch aufrechtzuerhalten. Am Wochenende vom 7.-10.10.2016 stellte die TUIfly ihren Flugbetrieb dann im Wesentlichen ein.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-09
 

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