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Inhalt der Ausgabe 11/2022

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch im Jahr 2023 +++ Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung +++ Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig +++ Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten +++ Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe +++ COVID-19: Flusskreuzfahrt im Sommer 2020 grundsätzlich risikoreich +++ Pandemische Lage allein ergibt kein Rücktrittsrecht wegen erheblicher Beeinträchtigung +++ „Anschlussflüge“-Entschädigung auch bei Flug mit mehreren Airlines und erheblicher Ankunftsverspätung möglich +++ Bustransfer zum Zielflughafen keine Flugannullierung +++ Neuer DRV-Vorstand +++

Steuern

Für die Tourismusbranche wichtige steuerliche Beschlüsse zum Jahreswechsel

Momentan fällt es selbst den Steuerexperten schwer, mit den aktuellen Gesetzesvorhaben Schritt zu halten und nachzuvollziehen, was genau sich ab wann ändert. Denn zum einen versucht der Gesetzgeber mit verschiedenen Mitteln und auf verschiedenen Ebenen, den Auswirkungen der aktuellen Krisen (Ukrainekrieg, Energiekrise, Klimawandel, Corona) wirksam zu begegnen. Zum anderen müssen EU-Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden. In Kombination mit dem allgemein bekannten Aktionismus des Gesetzgebers zum Jahresende führt dies dazu, dass sich wichtige gesetzliche Anpassungen in verschiedenen Textentwürfen verstecken und leicht übersehen werden können.

„Non-EU TOs ex TOMS“ – Was gehört zum Drittland?

Über die Rechtsauffassung des BMF, wonach nicht in der EU ansässige Reiseveranstalter (Tour Operator, TO) nicht der Margenbesteuerung (Tour Operator Margin Scheme, TOMS) unterfallen sollen, ist in SRTour ausführlich berichtet worden (vgl. insbesondere Jorczyk, SRTour 04/2021 S. 6 ff. und 08/2022 S. 14 ff.) Es bleibt auch dabei, dass derzeit niemand seriös vorhersagen kann, ob die Regelbesteuerung für Deutschlandreisen von Drittlandsveranstaltern zum 1.1.2023 kommt oder nicht (vgl. Jorczyk, SRTour 09/2022 S. 11 ff.). Was genau sich hinter dem Begriff Drittland verbirgt und welche teils abstrus anmutenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind, ist Gegenstand dieses Beitrags.

Business Travel Know-how: Trinkgeld via Kreditkarte steuerfrei

Auf Geschäftsreisen erleben wir es immer wieder, dass insbesondere bei der Begleichung von Rechnungen in Restaurants, Bars und anderen Gastronomieeinrichtungen zwar der Rechnungsbetrag per Kreditkarte o- der anderen unbaren Zahlungsmethoden beglichen werden kann, das Trinkgeld angeblich aber nicht. Hakt man nach, werden üblicherweise „steuerliche Gründe“ in ihrer blanken Abstraktheit benannt. Will man sich auf eine derart vage Erklärung nicht einlassen und insistiert zwecks weiterer Aufklärung des behaupteten fiskalischen Hintergrunds, heißt es zumeist: „Unser Steuerberater hat gesagt, dass Trinkgelder ausschließlich bar gegeben werden sollen, weil sonst Steuern anfallen.“

Recht

Nachträgliche Preiserhöhung wegen steigender Energiekosten auch für Pauschalreisen, Hotels oder Flüge?

Alle reden von Energieknappheit, steigenden Kosten für Treibstoffe und Gas, jeder ist in seiner privaten wie auch unternehmerischen Kalkulation davon betroffen. Ob sich derartige Kostensteigerungen in eine nachträgliche Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise übersetzen lassen, ist rechtlich gesehen schwierig. Aber wie sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen?

Insolvenzrecht: Gesetz zur Abmilderung der Krisenfolgen

Die Bundesregierung plant eine bis zum 31.12.2023 laufende Sonderregelung bei der Insolvenzantragspflicht. Die Änderungen werden mit den derzeitigen „Verhältnissen und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten“ begründet, da diese nicht nur die aktuelle finanzielle Situation von Unternehmen belasten, sondern auch deren vorausschauende Planung erschweren. Laut Änderungsantrag gilt das „auch für die Planungen, die das Insolvenzrecht den Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmensträger durch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung[…] auferlegt“.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-09
 

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