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Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil VI –

Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet. Österreich hat in der Kassenrichtlinie 2012 die Vorgaben für eine ordnungsmäßige Kassennutzung durch die Steuerpflichtigen bei Erfassung der Geschäftsvorfälle klar gestellt und überwacht deren Einhaltung durch Kontrollen mittels Kassennachschauen der neuen Finanzpolizei. Damit wird als Grundvoraussetzung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit nicht mehr nur die Prüfungsfähigkeit von Daten aus der Vergangenheit, angesehen sondern auch in entscheidendem Ausmaß die Kontrollierbarkeit von Systemen samt den mit diesen erzeugten Daten in der unmittelbaren Gegenwart in Echtzeit.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.04.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-02
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Dokument Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil VI –