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Steuerliche Behandlung von Logistikkosten im Rahmen der Warenbeschaffung bei Handelsunternehmen – Teil I –

Größere Handelsunternehmen sind mittlerweile flächendeckend dazu übergegangen, zentrale Verteil- oder Abruflager einzurichten. Je nach Warenangebot der Handelsunternehmen werden an zentralen Stellen für Deutschland oder verteilt auf mehrere regionale Standorte in Deutschland solche Lager eingerichtet. Sie dienen als Drehkreuz für aus dem In- und Ausland bei verschiedensten Lieferanten georderte Ware. Die Lager werden entweder von fremden Logistikunternehmen, die den Handelsunternehmen dann ihre Dienstleistung in Rechnung stellen, oder in nur für die Lagerzwecke errichteten oder angemieteten Räumen mit nur für die Lagerverwaltung angestellten Beschäftigten und nur für die Logistikleistung angeschafften Maschinen und Geschäftsausstattung betrieben.

Die zentralen Lager sind nach dem Gesamtplan der Handelsunternehmen und den logistischen Vorgaben wirtschaftlich als reine Verteil- und Umschlaglager organisiert. Das jeweilige Lager kommissioniert die Gesamtlieferung der verschiedenen Lieferanten für die einzelnen Filialen sowie die selbständigen Tochtergesellschaften und Partnerbetriebe des Handelsunternehmens, die in Abhängigkeit der Filialgröße täglich oder im Abstand von wenigen Tagen beliefert werden. Der gesamte Lagerbestand wird grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit umgeschlagen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.09.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-27
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Dokument Steuerliche Behandlung von Logistikkosten im Rahmen der Warenbeschaffung bei Handelsunternehmen – Teil I –