• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Steuerliche Besonderheiten einer Familienpersonengesellschaft

Die zivilrechtliche Kategorisierung unterscheidet sich fundamental in der steuerrechtlichen Anknüpfung und Behandlung. Während im Zivilrecht natürliche und juristische Personen generell rechtsfähig sind und somit Rechte und Pflichten zu erfüllen haben, bestimmt sich die Steuerrechtsfähigkeit nach den einzelnen Hauptsteuerarten unterschiedlich, und zwar nicht über alle Rechtsformen einheitlich. Zwar besitzt z. B. die OHG (wie die klassische GbR oder auch die KG) auf dem Gebiet der Gewerbe- und Umsatzsteuer die volle steuerliche Rechtsfähigkeit bzw. Steuerrechtssubjektivität (siehe dazu §§ 2 Abs.1, 5 GewStG, §§ 2 Abs. 1, 18 ff. UStG) infolge des Realsteuercharakters bzw. der zivilrechtlichen Anknüpfung an das Umsatzsteuergeschehen, hingehen liegt diese im Rahmen der Einkommensbesteuerung nicht vor (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zwar wird eine Personengesellschaft steuerlich im Rahmen einer bestehenden Mitunternehmerschaft als Subjekt der Gewinnerzielung und -ermittlung behandelt (siehe auch §§ 179 ff. AO), jedoch erfolgt die Einkünfte-Zurechnung später auf der Ebene der Gesellschafter mit der entsprechenden Folgebesteuerung dort. Die Personengesellschaft ist gemeinhin in der ertragsteuerlichen Betrachtung „transparent“.

Seiten 231 - 276

Dokument Steuerliche Besonderheiten einer Familienpersonengesellschaft