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Stillgelegte geflutete Erzbergwerke – schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz?

In Deutschland wurden über mehre Jahrtausende Eisen- und Nichteisen- (NE-) Erze abgebaut. Durch den Abbau wurden umweltrelevante Metalle in den Bergwerken geochemisch mobilisierbar erschlossen und hydraulische Durchlässigkeiten geschaffen, die hohe Abstandsgeschwindigkeiten der Gruben-/ Grundwässer mit großen Schadstofffrachten ermöglichen. Gegenüber der ungestörten natürlichen Situation wurden die natürlichen Bodenfunktionen – insbesondere Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium zum Schutz des Grundwassers – beeinträchtigt. Daraus können Gefahren und/oder Schäden für das Grund- und Oberflächengewässer resultieren. Es handelt sich dann um schädliche Bodenveränderungen (SBV) im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Daneben gibt es allerdings auch eine Vielzahl gefluteter Erzbergwerke, die Grundwasser hoher Qualität liefern, welches als Rohwasser zur Trinkwassergewinnung genutzt wird und somit keine SBV darstellen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2013.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-02
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Dokument Stillgelegte geflutete Erzbergwerke – schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz?