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Strafbefehle und Deals der schweizerischen Bundesanwaltschaft mit Unternehmen
Einige Strafbefehle und kaum Gerichtsentscheide zur strafrechtlichen Unternehmenshaftung in der Schweiz

Im Dezember 2015 reichte das Unternehmen KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen eines Korruptionsfalls Selbstanzeige ein. Diese Selbstanzeige hatte Strafmilderung zur Folge und hat – nicht zuletzt auch durch die Einrichtung des Integrity Funds (der die Studie, welche diesem Beitrag zugrunde liegt, finanziert hat) – den Reputationsschaden für die KBA-NotaSys und das Mutterhaus König & Bauer in Grenzen gehalten. Nachstehend wird dargelegt, wie sich die Praxis der schweizerischen Bundesanwaltschaft zur strafrechtlichen Haftung von Unternehmen (Art. 102 StGB, eingeführt im Jahr 2003) konkret darstellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-27
Dokument Strafbefehle und Deals der schweizerischen Bundesanwaltschaft mit Unternehmen