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Strukturierte Bearbeitung des Einspruchs und richtige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) bei der Umsatzsteuer – Teil III –
– Umsatzsteuerliche Probleme der GbR (Sozietät, ARGE, Gemeinschaft) –

Wenn eine GbR von der Außenprüfung geprüft wird, kann Streit entstehen, ob sie überhaupt existiert und wer ihre Gesellschafter sind. Dies ist praxisrelevant, da häufig Einspruch gegen den Erst- oder Änderungsbescheid mit den Mehrergebnissen bei der Umsatzsteuer eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsstelle leitet den Einspruch an die Prüferin/den Prüfer zur Stellungnahme weiter und übernimmt diese Ausführungen in der Einspruchsentscheidung (EE). Dadurch werden die vorrangigen verfahrensrechtlichen Fragen vernachlässigt, obwohl die Stellungnahme bei einem unzulässigen Einspruch entbehrlich ist. Wann ein unzulässiger Einspruch vorliegt, wird nachfolgend dargestellt. Diese vorrangige Prüfung dient dem Rechtsschutz der Beteiligten und vermeidet die Einholung von Stellungnahmen, unnötige Erörterungstermine im Einspruchsverfahren und eine falsche EE. Der höhere Arbeitsaufwand bei der Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs wird mehr als aufgewogen durch Zeitgewinn, durch Vermeidung verfahrensrechtlicher und kostenmäßiger Nachteile und durch eine richtige Einspruchsentscheidung (EE). Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Fallgestaltungen aus der finanzgerichtlichen Praxis.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-01
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Dokument Strukturierte Bearbeitung des Einspruchs und richtige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) bei der Umsatzsteuer – Teil III –