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Sturz auf der Treppe zur Reinigung
Betreiberhaftung bei Verstoß gegen DIN-Norm und Arbeitsstättenrichtlinie

Wer Anlagen betreibt oder Gebäude unterhält, hat zuweilen das Problem, dass es keine zwingenden Rechtsvorschriften mit Sicherheitsanforderungen gibt. Dann wird in Gerichtsprozessen der Sicherheitsmaßstab mit Hilfe von technischen Normen und Richtlinien bestimmt, die in der Rechtsprechung eine wichtige Rolle spielen. Der BGH betont im Urteil vom 10.3.1987 eine „hohe Bedeutung der Normung, so auch der DIN-Normen, in Bezug auf Rationalisierung, Qualitätssicherung, Verständigung der am Wirtschaftsleben beteiligten Kreise, aber auch für die Sicherheit der Produkte der industriellen Massenfabrikation, wie sie in der Satzung des ‚DIN Deutsches Institut für Normung e. V.‘ für die Arbeit des Instituts herausgestellt ist“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-01-31
Dokument Sturz auf der Treppe zur Reinigung