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Transparenz und Gleichbehandlung: Verfahrensanforderungen bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen als Dienstleistungskonzession

Unter welchen Voraussetzungen die Beauftragung eines privaten Verkehrsunternehmens mit ÖPNV-Dienstleistungen durch einen Aufgabenträger nach den Landesnahverkehrsgesetzen den formalen Verfahrensanforderungen des Kartellvergaberechts genügen muss, ist nach wie vor umstritten. So sollen ÖPNV-Finanzierungsverträge, auf Grund derer einem Verkehrsunternehmen der „eigenwirtschaftliche“ Betrieb unwirtschaftlicher Linien ermöglicht wird, keinen Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 3 GWB darstellen, da sich die Verkehrspflichten allein aus der PBefG-Genehmigung ergäben. Ob die dem zu Grunde liegende Definition des Begriffs der Eigenwirtschaftlichkeit den europarechtlichen Bestimmtheitsanforderungen genügt, ist aber in Frage zu stellen. So ging auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der bekannten Entscheidung Altmark-Trans davon aus, dass es eine Reihe von Indizien gibt, die diesbezüglich Raum für Zweifel lassen.

Seiten 418 - 421

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2006.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 10 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
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Dokument Transparenz und Gleichbehandlung: Verfahrensanforderungen bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen als Dienstleistungskonzession