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Überblick über die neue Fassung der VO 1370/2007
Auswirkungen der Änderungsverordnung (EU) 2016/2338

Am 24.12.2017 tritt die durch die Änderungsverordnung (EU) 2016/2338 geänderte Fassung der VO (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft (VO 1370 neue Fassung, n. F.). Die Änderungsverordnung (ÄVO) ist Teil des sogenannten Vierten Eisenbahnpakets. Dementsprechend betreffen die meisten Änderungen den Schienenpersonenverkehr, allerdings gilt dies keineswegs für alle Änderungen. Die wichtigste Veränderung mit übergreifender Bedeutung auch für den ÖSPV besteht in den Regelungen des neuen Artikels 2a „Spezifikation der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ und den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungen weiterer Normen der VO 1370. Soweit ersichtlich, hat die ÄVO in der deutschen Fachöffentlichkeit bisher kaum Widerhall gefunden. Dies mag damit zusammenhängen, dass die Änderungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs in Deutschland weitgehend keine Anwendung finden: Weder ist die Befristung der „bedingungslosen“ Direktvergabe von Eisenbahnverkehren (Art. 5 Abs. 6 VO 1370) noch sind die neu eingeführten Direktvergabemöglichkeiten von Relevanz, da hier nationales Vergaberecht Anwendung findet, das für SPNV-Vergaben neben Notmaßnahmen nur die Ausnahme einer Direktvergabe an einen internen Betreiber zulässt (§ 131 Abs. 2 GWB). Allerdings wäre es fahrlässig, wenn dies zu einer Vernachlässigung in der Beachtung der übrigen Änderungen führt. Der vorliegende Artikel gibt in gebotener Kürze einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen und weist hierbei vor allem auf die ggf. zu berücksichtigenden Vorwirkungen, die die ÄVO entfaltet, hin. Neue Regelungen, die aber bereits durch das deutsche Vergaberecht geregelt oder anerkannt sind, werden nicht weiter betrachtet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2017.07.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-03
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Dokument Überblick über die neue Fassung der VO 1370/2007