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Umfassende Ausschreibungspflichten im ÖPNV – Praktische Konsequenzen des neuen Verordnungsentwurfs

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 20.7.2005 im dritten Anlauf einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (im Folgenden: VO-E) vorgelegt. Ziel des Rechtssetzungsvorschlags ist die Organisation eines regulierten Wettbewerbs unter Einbeziehung der Städte und Regionen, um eine transparente Vergabe und transparente Bedingungen für die Durchführung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu ermöglichen. Hierzu hatte die Kommission bereits im September 2000 dem Parlament einen ersten Verordnungsvorschlag unterbreitet. Nachdem das Parlament in erster Lesung aber eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatte, zog die Kommission das Verfahren wieder an sich, um selbst einen ersten geänderten Entwurf vorzulegen. Dieser ist dann aber auf erheblichen Widerstand der Mitgliedstaaten gestoßen, so dass sich die Kommission auch unter dem Eindruck des seinerzeit noch beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens „Altmarktrans“ dazu veranlasst sah, das Verfahren erneut an sich zu ziehen.

Seiten 27 - 31

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2006.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-01-01
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Dokument Umfassende Ausschreibungspflichten im ÖPNV – Praktische Konsequenzen des neuen Verordnungsentwurfs