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Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer
Zum EuGH-Urteil v. 20.1.2021 C-288/19, „QM“

Firmenfahrzeuge sind aus der Vergütungspraxis gegenüber Mitarbeitern nicht mehr wegzudenken. Während die Zahlung des Arbeitslohns jedenfalls nicht der Umsatzsteuer unterliegt, kann die Einräumung anderer Vorteile sehr wohl umsatzsteuerliche Konsequenzen beim Arbeitgeber auslösen.
Ein aktuelles EuGH-Urteil hat nun für die in der Literatur kontrovers diskutierte umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Überlassung von Firmenfahrzeugen ausländischer Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter eine Änderung gebracht.
Ausgangspunkt für die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Dienstwagenüberlassung eines im EU-Ausland ansässigen Arbeitgebers an seine in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter war ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Saarland an den EuGH.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-10-05
Dokument Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer