Unfall während Hotelaufenthalt: Haftung des Veranstalters mit beschränkter Entlastungsmöglichkeit
Während einer Pauschalreise und eines Hotelaufenthalts kann es zu Unfällen und Stürzen mit regelmäßig schwerem Personenschaden kommen. Sofort stellt sich dem Verunfallten die Frage, ob er „selbst schuld“ war, weil unachtsam. Oder hätten der Reiseveranstalter und dessen Personal bzw. Beauftragte – wie der Hotelier und seine Angestellten – die Gefahrenstelle absichern müssen, so dass es gar nicht erst zu dem Unfall gekommen wäre? Und wie weit reichen die insoweit konkret geschuldeten Verkehrssicherungspflichten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-09 |