• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Unfallversicherung: § 3 BKV-Leistungen

§ 9 SGB VII; § 3 BKV

Sind bei einem Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung die Merkmale einer Krankheit bereits voll ausgeprägt und scheitert die Anerkennung einer Berufskrankheit mit Unterlassungszwang lediglich daran, dass der Versicherte sich weigert, die gesundheitsgefährdende Tätigkeit aufzugeben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen nach § 3 Abs 1 BKV.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 22. 3. 2011 – B 2 U 4/10 R –

Anmerkung von Dr. Wolfgang Römer, Mainz / Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hamburg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-07-02
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Unfallversicherung: § 3 BKV-Leistungen