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Unfallversicherung bei betrieblichen Fußballturnieren/Betriebssport

Sportliche Aktivitäten im Betrieb stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bestimmte, von der Rechtsprechung der Sozialgerichte dazu entwickelte Voraussetzungen erfüllt sind. Einzelheiten hat gerade wieder aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in seinem Beschluss vom 25.5.2022 – L 17 U 210/20 – festgestellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.03.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-01
Dokument Unfallversicherung bei betrieblichen Fußballturnieren/Betriebssport