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Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung / Feststellungsberechtigung

§§ 102 ff. SGB VII

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht gesetzlich ermächtigt, gegenüber einem möglicherweise haftungsprivilegierten Schädiger einen feststellenden Verwaltungsakt über den Umfang der von ihnen rechtmäßig an einen Versicherten erbrachten Leistungen zu erlassen.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 31. 1. 2012 – B 2 U 12/11 R –

Anmerkung von Peter F. Brückner, Duisburg



DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-06-05
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