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Unkonventioneller Abschluss einer Industriedeponie

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands, dem damit verbundenen wirtschaftlichen Strukturwandel und dem Wirksamwerden der abfallwirtschaftlichen Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland für die neuen Bundesländer, wurde eine Vielzahl von Deponien im Land Sachsen-Anhalt geschlossen. Für zu schließende Deponien gilt der Grundsatz, das Gelände, das für eine Deponie verwendet wurde, zu rekultivieren und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Abhängig von der Abfallart und -menge, den geologischen und hydrogeologischen Bedingungen, den Standortbedingungen im Hinblick auf angrenzende Wohnbebauungen und Nutzungen im Deponieumfeld, ist jeweils für den vorliegenden Einzelfall das Gefährdungspotential für die Schutzgüter im Umfeld der Deponie zu ermitteln und daraus, auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Schließung gültigen Rechtsvorschriften, ein gesetzkonformer, ökologisch und ökonomisch günstiger Weg für den geordneten Abschluss der Deponie zu finden. Am Beispiel der Verfüllung eines Tagebaurestloches mit mineralischen, schlammförmigen Produktionsrückständen (Abfällen), in der ehemaligen DDR als industrielle Absetzanlage bezeichnet, wird gezeigt, dass ein großer Ermessensspielraum besteht, der verantwortungsbewusst zu nutzen ist.

Seiten 363 - 367

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1999.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 6 / 1999
Veröffentlicht: 1999-06-01
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Dokument Unkonventioneller Abschluss einer Industriedeponie