• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Unsicherheitsabschlag auf Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben nicht durch Vorlage von Belegen nachweisen, ist das Finanzamt im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zur Vornahme eines pauschalen Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Aufwendungen befugt. Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist.

(redaktioneller Orientierungssatz)

BFH, Beschluss vom 11.11.2022 – VIII B 97/21
Vorinstanz: FG Nürnberg, Urteil vom 14.04.2021 – 3 K 791/20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.04.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-04-03
Dokument Unsicherheitsabschlag auf Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG